Selbst jene Ausländerinnen und Ausländer, welche alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, haben keinen sicheren Anspruch auf die Schweizer Staatsbürgerschaft. Dies, weil es keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt. Das Bundesgericht hatte diesen Sommer die Möglichkeit, das zu ändern.
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