Studieren im Rollstuhl

Simon S. studiert seit 2011 an der Uni Bern und ist Rollstuhlfahrer. Foto: Lisa Linder

19. Dezember 2020

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Ein Studium anzutreten kann herausfordernd sein, und dies umso mehr, wenn man Rollstuhlfahrer*in ist. Menschen mit physischer Beeinträchtigung können an der Uni oder PH Bern einen Nachteilsausgleich beantragen. Doch damit ist die tatsächliche Inklusion noch längst nicht erreicht.

Studieren darf in der Schweiz, wer einen anerkannten Maturitätsausweis oder ein gleichwertiges Diplom besitzt. «Kluge Köpfe sollen ihr Potenzial entfalten und studieren – auch wenn sie mit einer Behinderung leben», so der Grundsatz von AGILE, dem Dachverband der Schweizer Behinderteninstitutionen.

Für Simon S., Student der Universität Bern, ist die Barrierefreiheit der Universität von grosser Bedeutung, denn er ist Rollstuhlfahrer. Er studiert seit 2011 Englisch und Germanistik an der Uni Bern. Laut eigenen Aussagen kann er sein Studium mehr oder weniger problemlos bestreiten. Dies hängt sicherlich mit der positiven Lebenseinstellung von Simon zusammen. Seinen Studienbeginn beschreibt er als einigermassen reibungslos. Wer an der Uni Bern studieren will, muss sich selbst aktiv über die Zugänglichkeiten der Räume informieren. Das wurde Simon schnell bewusst. Barrierefreiheit an der Uni Bern ist nicht gegeben. So fehlt es zum Beispiel an einer direkten Kontaktperson, welche mit den Schwierigkeiten beim Studium mit körperlichen Beeinträchtigungen vertraut ist, und spezifische Auskünfte und Hilfestellungen bieten kann.

Es fehlt eine direkte Kontaktperson, welche mit den Schwierigkeiten von körperlichen Beeinträchtigungen vertraut ist.

Auch Crispin Thurlow, Professor am Department of English und Dozent von Simon, spricht die Schwierigkeit an, dass Studierende mit einer Behinderung keine zentrale Anlaufstelle zur Seite haben, sondern immer selbständig auf jede*n Dozent*in und jede*r Professor*in zugehen müssen. Dr. Prof. David Britain, bei dem Simon studiert und auch eine Studienexkursion antrat, beschreibt die Unterstützung der Universität Bern für die Mitarbeitenden sogar als mangelhaft: «Das Personal ist eigentlich kaum geschult. Fragen bezüglich Inklusion werden manchmal über das System des Nachteilsausgleichs geregelt, aber die Mitarbeitenden werden oft erst zu Beginn des Semesters, in dem sie eine Person mit besonderen Bedürfnissen unterrichten werden, auf diese aufmerksam gemacht. Die Unterrichtsräume müssen jedoch gebucht werden, bevor wir zum Beispiel wissen, wer in ihnen ein und aus *gehen* wird.»

«Diversity Team» in Zürich

Auch Ursina Anderegg, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Abteilung für Gleichstellung für Frauen und Männer arbeitet, sähe in einer Schaffung einer Fachstelle für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen grosses Potential. Einerseits würde der Uni Bern damit spezifisches Fachwissen  der zur Verfügung stehen.. Andererseits könnte diese Stelle Koordinationsaufgaben übernehmen.

Dadurch wäre es möglich, den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) besser zu entsprechen. An der Uni Bern ist die Anlaufstelle bis anhin das Amt für Zulassung, Immatrikulation und Beratung und es sind keine Fachpersonen angestellt. So erklärt auch Damian Schmid, der Stv. Leiter der Abteilung, dass es sich bei ihnen lediglich um eine erste Kontaktstelle handle. Er meint aber auch, dass Studierende mit Behinderung meist schon viel Erfahrung im «Umgang mit Lernen mit Behinderung» hätten, die sie unter anderem von ihrer Zeit an den Gymnasien mitbringen. Es bleibt die Frage: Wird die Uni Bern Ressourcen für eine solche Fachstelle aufbringen können und wollen?

Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften geht hier mit einem guten Beispiel voran und bietet mit ihrem «Diversity Team», eine direkte Kontaktstelle für betroffene Studierende. An der Uni St.Gallen existiert ebenfalls ein «Centre for Disability and Integration», eine von Fachpersonen betreute Anlaufstelle.

Barrieren abbauen oder Haltungen ändern? 

Auf die Frage, wie das Studium im Rollstuhl mit der Architektur des Hauptgebäudes kompatibel sei, meint Simon, dass es doch hier und da Hindernisse gäbe. Die Türschwellen vor den Seminarräumen seien noch das kleinere Problem, mühsamer sei die Unmöglichkeit des Zugangs zu den Toiletten, die sehr schmal und altmodisch sind. Es gäbe im Hauptgebäude keine richtigen Behindertentoiletten. Die für Behinderte ausgewiesene Toilette funktioniert gleichzeitig als «Putzkramlager». Ziemlich unpraktisch, wenn man mit dem Rollstuhl daran vorbei manövrieren muss.

«Das ist im Jahr 2020 wirklich nicht akzeptabel.»

David Britain bringt zur Frage der baulichen Zugänglichkeit am Unitobler folgende Beispiele an: «Einige der Räume im Gebäude am Lerchenweg sind wirklich ungeeignet für Studierende im Rollstuhl. Es gibt solche, in denen die Sitzgelegenheiten für Studierende in einer leicht gebogenen Bananenform gebaut sind, mit Sitzen, die aus langen, gebogenen, schmalen Schreibtischen herausrutschen. Diese Räume bieten keinen Schreibtischplatz für Studierende im Rollstuhl oder mit anderen Zugangsproblemen. Ich beschwerte mich (da Simon mehrere Vorlesungen mit mir dort hatte und er hinter einer Säule Platz finden musste, mit eingeschränkter Sicht auf den Bildschirm). Die Antwort war: Er könne ja am Lehrerpult sitzen!» Weiter weist er darauf hin, dass zum Beispiel auch die neuen Stehpulte in den Lobbys des Lerchenweggebäudes, die Studierenden als Arbeitsplatz dienen sollen oder für Apéros genutzt werden, für Studierende in Rollstühlen unerreichbar bleiben. David Britain meint dazu: «Dies ist für das Jahr 2020 wirklich nicht akzeptabel.»

Kanton wird kritisiert

2008 wurde die Aufgabenverantwortung für den Bereich der institutionellen Behindertenhilfe vom Bund zu den Kantonen verschoben. Daraufhin, hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kanton Berns ein Behindertenkonzept erstellt, das 2011 vom Bundesrat genehmigt wurde. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) der Schweiz wird festgehalten, dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigt werden müssen. Dies betrifft auch den Bereich Bildung.

2016 wird in einem Bericht des Regierungsrats aufgezeigt, inwiefern es gelungen ist, diese Ziele im Kanton Bern umzusetzen und wo noch Handlungsbedarf besteht. Beim Lesen des Berichts wird schnell klar, dass es in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt. Der Weg scheint noch lang. Während konkrete Massnahmen für Volksschulen und Mittelschulen beabsichtigt sind, zeigt der Bericht auf, dass bei der Bildung auf Tertiärstufe solche konkreten Zielformulierungen fehlen. Der Kanton fordert lediglich dazu auf, dass Universitäten, Hochschulen und Gesetzgeber*innen, die Benachteiligung für Studierende mit Behinderung verhindern sollen.

Diese offene Formulierung des Kantons wird im Bericht ebenfalls kritisiert. Es reiche nicht, Angebote und Dienstleistungen anzupassen, sondern die Haltung der Menschen gegenüber dem Thema müsse an sich verändert werden.  Die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen müsse als selbstverständlich angesehen werden. Auch die AGILE Studie von 2011 zeigt auf, dass, trotz theoretischer Gleichstellungsnormen viele Schweizer Hochschulen nur einen sehr dürftigen barrierefreien Zugang zum Studium gewährleisten. Doch gibt es Aussicht auf Verbesserungen, neue bauliche Anpassungen oder die tatsächliche Gründung einer Fachstelle?

Barrierefreie Architektur

Im Jahr 2017 wurde das Berner Baugesetz teilweise revidiert. Im Art. 22 wird nun ausdrücklich gefordert,  dass öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen für Menschen mit Behinderung zugänglich und benutzbar sein müssen. Dies gilt jedoch nur für Neubauten und Erneuerungen. So erwähnt auch Susanna Krähenbühl, Abteilungsleiterin von Bau und Raum der Uni Bern, dass es bei Umbauten und vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden schwieriger sei, dieses Ziel zu erreichen. Auch das Bibliotheksgebäude der Unitobler stellt eine Schwierigkeit dar, da es dem Kanton gehört und die Universität Bern nur die Betreiberin ist. Die Uni Bern lobt auf ihrer Homepage jedoch, dass 154 von den 185 Hörsälen der Uni Bern für Rollstühle zugänglich sind und fünf Induktionsanlagen für Hörbehinderte haben. Trotzdem meint Susanna Krähenbühl, dass es immer noch Gebäude und Geschosse gibt, die nicht per Lift erreichbar sind, dass Anschriften in Brailleschrift fehlen und Marcel Schmid, Gruppenleiter der Hausdienstgruppe vonRoll, ergänzt, dass Türen teilweise zu schwer sind. Auch in den Liften wird nicht akustisch mitgeteilt, auf welchem Stock man sich befindet, was für sehbehinderte Menschen wichtig wäre.

Simon S. hatte sich vor einiger Zeit mit konkreten Verbesserungsvorschlägen an die Leitung der Universität gewandt. Doch es wirkte so, als ob die Verantwortlichen nicht wirklich mit der Thematik «Barrierefreiheit und Inklusion» vertraut seien.

Das Unitobler hat noch immer seine Tücken für Rollstuhlfahrer*innen wie Simon. Foto: Lisa Linder

 

Lehrperson im Rollstuhl – geht das?

Simon S. hatte sich im Master entschieden das Studium zur SekII-Lehrperson an der PH Bern in Angriff zu nehmen. Was zu Beginn noch als tatsächliche Berufsmöglichkeit in Frage kam, wurde durch die Kritik der Praktikumslehrpersonen und Dozierenden zunichte gemacht. Auch wenn die Praktikumsleistung als genügend bewertet wurde, wurde Simon doch immer wieder zu verstehen gegeben, dass er mit seiner Behinderung keine gute Klassenführung etablieren können würde. «Das war das erste Mal, dass ich aktiv zu verstehen bekam, dass ich etwas nicht machen könne, weil ich im Rollstuhl sitze», meint Simon. Ein harter Schlag und doch fragt sich, wenn ein Rollstuhl eine so grosse Einschränkung für die Ausübung dieses Berufs darstellt, wieso wird einem dies nicht bei der Anmeldung zum Sek II Studium nahegelegt? Andererseits bleibt doch zu bedenken, dass, wenn der Lehrberuf noch nicht offen genug ist für Menschen im Rollstuhl, braucht es nicht gerade dann Vorreiter*innen, welche beweisen, dass dies möglich ist?

Judith Sägesser von der Kontaktstelle der PH Bern für barrierefreies Studieren meint, sie sehe keine Gründe, weshalb eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung nicht gute Chancen auf eine Stelle haben sollte. Ihrer Meinung nach hängt dies in erster Linie von der Haltung der zuständigen Gemeindebehörden ab. Pro Jahr erhält die Kontaktstelle der PH Bern ungefähr eine Anfrage von einer körperlich beeinträchtigten Person. In bisherigen Fällen wurden laut Sägesser immer Praktikumsplätze gefunden, welche barrierefrei sind, eine einsehbare Liste dieser Plätze bestehe aber nicht, dieses Wissen liegt bei den Praktikumsverantwortlichen des Instituts.

Bei der Tertiärstufe fehlen konkrete Zielformulierungen des Kantons.

Während seiner gesamten Studienzeit hat Simon sich mit der mässigen Barrierefreiheit der Universität arrangiert, doch ein Erlebnis im Lockdown bewegte ihn nun dazu, sich aktiver damit auseinanderzusetzen.

«Ich brauchte während dem Lockdown ein Buch aus der juristischen Bibliothek, doch da das Gebäude offiziell ‘geschlossen’ war, war der Lift abgestellt. Ohne Lift kam ich natürlich nicht in die  Bibliothek. Da musste ich mich erst melden, damit mein Studentenausweis für den Lift freigeschaltet wurde. Durch einen Fehler bei der Programmierung war die Karte jedoch beim ersten Versuch nicht gültig und ich musste wieder nach Hause und erneut eine Mail schreiben. Als ich zum wiederholten Mal zum Gebäude kam und schliesslich in der Bibliothek war, funktionierte die Karte wiederum nicht, um den Lift von der Bibliothek aus zu rufen. So musste ich mich an den Contact-Desk der Bibliothek wenden. Natürlich ist das keine grosse Sache, aber es zeigt mir immer wieder, dass nicht für alle mitgedacht wird, sondern nur für die, welche einem gewissen Normbild entsprechen. Und mir wurde klar: ‘Wenn ich nichts sage, sagt niemand etwas, allen anderen fällt es ja nicht auf, und es ändert sich nichts.’»

Die Stellungnahme von David Britain dazu, fasst das Problem gut zusammen: «[…] es geht nicht nur darum, es Studierenden mit Behinderungen rein physisch möglich zu machen, hier zu studieren, es geht darum, ihnen das Gefühl zu geben, willkommen zu sein, einbezogen zu werden, auch sichtbar in Universitätsbroschüren, Plakaten, Werbung, auf der Website usw. Wenn *Universitäten* nicht integrativ sein können, welche Hoffnung gibt es dann für andere Bereiche der Wirtschaft?»

«Irgendwann fand ich, wenn ich nichts sage, wer tut es dann, allen anderen fällt es ja nicht auf?»

Die Zukunft an der Uni Bern

Auf der Homepage der Abteilung für die Gleichstellung, steht, dass sich die Universität zur Gleichstellung von Frauen und Männern bekennt. Das widerspiegelt sich auch auf Bundesebene. Unter dem Gleichstellungsgesetz (GIG) wird lediglich die Gleichstellung von Frau und Mann erwähnt. Menschen mit Behinderung finden darin keinen Platz. Im BehiG wird nicht von Gleichstellung sondern lediglich vom Abbau der Barrieren gesprochen. Momentan wird an der Uni Bern darüber diskutiert, dass zur Erfüllung dieses Gesetzes noch einiges unternommen werden muss, so Ursina Anderegg.

Ein Schritt in diese Richtung ist der Beschluss der Unileitung, die bisherige Gleichstellungsarbeit, welche sich auf Frauen* und Männer* bezieht um weitere Diversitätsthemen zu erweitern. Momentan ist der neue universitäre «Aktionsplan Chancengleichheit 2021-24» in Erarbeitung, die Fakultäten und einzelne Zentren haben dieses Jahr eigene Aktionspläne für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Mit den neuen Aktionsplänen auf Fakultätsebene sollen mindestens zwei neue Dimensionen von Diversität miteinbezogen werden. Die Dimensionen wurden von der Unileitung wie folgt ausformuliert: Geschlecht, physische und psychische Beeinträchtigung, Alter, ethnische Herkunft, soziale Herkunft und Stellung sowie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität.

Die philosophisch-historische Fakultät, an welcher auch Simon studiert, wählte die Dimension Behinderung. Dem Aktionsplan der Fakultät sind folgende Schwerpunkte zu entnehmen: Disability Studies in der Lehre aufnehmen und ausweisen, eine fakultäre Anlaufstelle soll gut sichtbar kommuniziert und der Anteil an Studierenden mit Behinderung soll erhöht werden.

Um diese Massnahmen sinnvoll zu gestalten, wird im ersten Halbjahr 2021 an der Fakultät eine Piloterhebung durchgeführt. Ähnlich äussert sich auch Ursina Anderegg. Sie meint, dass in einem ersten Schritt  die Ein- und Ausschlussmechanismen und die strukturellen und kulturellen Hürden der Uni Bern untersucht werden müssen, damit auch auf Uni-Ebene konkrete Massnahmen ergriffen werden können.

Crispin Thurlow vertritt zusammen mit Patricia Purtschert, Professorin für Geschlechterforschung, die philosophisch-historische Fakultät in der Kommission für Gleichstellung und war daher an der Ausarbeitung des neuen Aktionsplans seiner Fakultät  beteiligt. Für ihn ist dieser Aktionsplan ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Crispin Thurlow meint trotzdem, dass er auch viel Bereitschaft an der Uni Bern erkenne, diese Themen in der Zukunft anzugehen. Auch die SUB erklärt, dass sie sich für Menschen mit einer körperlichen Behinderung stark machen und bei ihren Veranstaltungen darauf achte, dass diese barrierefrei sind.

Simons Tipp für Studienanfänger*innen im Rollstuhl ist, dass sie sich nicht von den noch bestehenden Hindernissen an der Uni von einem Studium abhalten lassen sollen. Und vielleicht sehen wir Simon in einigen Jahren als die Ansprechperson für Studierende, um über die wichtigsten Dinge für ein Studium im Rollstuhl Auskunft zu geben

 

Die Auflösung von «Sonderklassen» in den Berner Volksschulen und das damit fokussierte Ziel der Inklusion von allen Schüler*innen in den Regelunterricht, hat in der Schweiz in der pädagogischen Diskussion Einzug gehalten. Wenn es jedoch um die Tertiärstufe geht, fehlt ein konkretes kantonales Konzept. Trotzdem wäre im BehiG gesetzlich klar geregelt, dass Menschen mit Behinderungen keine Benachteiligungen erfahren sollen. Wenn die Uni Bern angeschaut und mit anderen Schweizer Universitäten verglichen wird, zeigt sich, dass Daten, Fachwissen und -personal fehlen, damit dieses Gesetz umgesetzt wird. Wir hoffen, dass die Diversity Initiative ein Anfang ist. uwü

 

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