Sie isch vom Amt ufbotte gsy

Illustration: Lisa Linder

20. Dezember 2018

Von und

«Vom Iigang, d’Schtäge uf, und de nach rächts het sie sech gwändet, isch dür’ne länge Gang, de wider rächts und de graduus, de zrügg, und wider links, bis wo der Korridor het gändet, de wider zrügg und gradus witer – meh und meh konfus.» In einer schwierigen Situation wandte sich meine Freundin an den Sozialdienst. Es war der Beginn einer Odyssee, wie sie Mani Matter schon besang.

«Entschuldigen Sie bitte», spreche ich die Frau vom Schalter an, die gerade durch eine Tür in den Warteraum getreten ist. «Wir haben gleich einen Termin und ich müsste noch ein Dokument ausdrucken und ein weiteres kopieren…». «Hier können Sie nicht drucken», unterbricht sie mich. «Ok. Aber ich müsste auch noch ein Dokument kopieren. Und da hinten steht ein Kopierer, über dem ein Schild mit der Aufschrift <Nur für Klienten> hängt. Der Kopierer ist am Strom angeschlossen, lässt sich aber nicht anschalten», erkläre ich ihr mein Anliegen. Sie schaut mich kurz an und sagt dann: «Kopieren können Sie nur am Morgen.» Dann geht sie weiter. Da ist es wieder: Dieses Gefühl von Ohnmacht. Mir kommt nicht ein vernünftiger Grund für diese Regel in den Sinn. Trotzdem weiss ich, dass Nachfragen nichts bringt. «Das ist halt so», «Das habe nicht ich entschieden», «Das steht im Dokument, das Sie erhalten haben», lauten die Antworten, die keine sind. Manchmal gibt es noch einen bedauernden Blick dazu, nämlich wenn die Person den Sinn einer Weisung selbst nicht nachvollziehen kann. Ich habe das Gefühl, ein Spiel zu spielen, bei dem meine Spielpartner*innen nach Belieben neue Regeln erfinden, um mich dann immer auf ein neues Regelbuch zu verweisen. Wer hätte da noch Lust, mitzuspielen? Aber zum Spielen sind wir sowieso nicht da. Heute ist der erste Termin von Amélie* beim Sozialdienst Bern, einen Monat, nachdem wir mit der Anmeldung begonnen haben. Die Anmeldung sollte der erste Schritt aus ihrer vertrackten Situation werden. Stattdessen folgte ein administrativer Spiessrutenlauf, der mich dazu veranlasst hat, diesen Artikel zu schreiben.

Probleme über Probleme

Seit über fünf Jahren ist alles, was ich Amélie wünsche, eine kurze Verschnaufpause von ihren Problemen. Stattdessen wechseln sich die Probleme ab, wenn es darum geht, ihr Kopfzerbrechen zu bereiten. Mal dringt das eine an die Oberfläche, dann das andere. Je nach Situation lösen sie sich ab oder verstärken sich gegenseitig. Wenn sich alle Probleme gleichzeitig bemerkbar machen, werden sie zu einem unüberwindbaren Berg, einem Tunnel ohne Ende oder einem Waldbrand mit unzähligen Brandherden. Dann springen die Gedanken von Amélie von einem Problem zum anderen, um sich schliesslich nur noch im Kreis zu drehen. Wenn das geschieht, schafft sie es nicht, aus dem Bett zu kommen. Sie sagt, dass die Probleme sie erdrücken. Sofern sie am Nachmittag aufsteht, nimmt sie sich viel vor, aber bringt nichts zustande. Dadurch fühlt sich noch schlechter. Also räumt sie ihr Zimmer auf, manchmal mehrmals pro Woche. Und trotzdem habe ich ihr Zimmer noch nie in einem ordentlichen Zustand gesehen. Bei der Niedergeschlagenheit von Amélie handelt es sich um ein neues Problem. Eine Art Resignation ab dem jahrelangen Kampf gegen die nie endenden Existenznöte und familiären Schwierigkeiten. Ich bin mir noch nicht sicher, ob dieses Problem mit den anderen zusammen verschwinden würde, oder ob es schon ein Eigenleben führt. Aber was bringt diese Frage schon? Solange die anderen Probleme da sind, lässt sie sich sowieso nicht beantworten.

Illustration: Lisa Linder

Ende Juli dieses Jahres haben sich die Probleme einmal mehr angestaut. Sie mit all ihren Ursachen und Zusammenhängen ausführlich zu beschreiben, sprengt den Rahmen dieses Erfahrungsberichtes. Hier soll es nur um die finanziellen Probleme gehen. Einerseits betreffen sie alle anderen Probleme, andererseits haben sie über die Jahre wohl die meisten Spuren hinterlassen, in sozialer als auch psychischer Hinsicht. Ganz ohne Kontext geht es aber nicht, deshalb fasse ich Amélies Situation kurz zusammen. Zu den finanziellen Problemen gesellten sich noch weitere: Die familiär bedingten Sorgen nahmen im August neue Dimensionen an, Amélie litt wegen ihres Studiums unter grossen Versagensängsten und fühlte sich in ihrer WG in Biel überhaupt nicht wohl. Bevor sie dorthin gezogen war, wohnte sie für einige Monate bei mir, weil sie sich keine Miete leisten konnte. Da zwischen uns unklar ist, ob und wie es weitergehen soll, zog sie im Mai dieses Jahres aber wieder aus.

Wenn sich alle Probleme gleichzeitig bemerkbar machen, werden sie zu einem unüberwindbaren Berg, einem Tunnel ohne Ende oder einem Waldbrand mit unzähligen Brandherden.

Aber nun zu den finanziellen Problemen: Das obligatorische Masterpraktikum in einem Berner Museum gefiel Amélie sehr, war aber anstrengend. Vor allem half es ihr, die finanziellen Probleme eine Zeitlang zu verdrängen. Gelöst waren sie aber nicht. Der Praktikumslohn reichte nicht aus, um ihre laufenden Ausgaben zu decken. Ihrem anderen Job konnte sie in dieser Zeit kaum nachgehen, ausser sie musste am Wochenende im Museum arbeiten. In diesem Fall nutzte sie ihre freien Wochentage für ihre andere Arbeit. Mit ihrem Lohn öffnete Amélie Rechnungen, Mahnungen und Betreibungen schon gar nicht mehr, sie verschwanden im Chaos ihres Zimmers. Hilfe suchte sie sich schon seit Langem keine mehr. Einerseits aus Unwissen, dass und wo sie Anspruch darauf hätte, andererseits aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit. Das einzige Mal, als sie sich während einer akuten Notlage an einen Sozialdienst wandte, wurde ihr gesagt, als Studentin müsse sie Stipendien beantragen. Das stimmt zwar. Was aber auch stimmt, ist, dass Sozialdienste dazu verpflichtet sind, Überbrückungshilfe zu leisten. Als sie nämlich 2013 Stipendien beantragte, bekam sie erst nach mehreren prekären Monaten eine negative Entscheidung mit dem Angebot, ein zinsloses Darlehen aufzunehmen, für welches sie derzeit betrieben wird. Wenn ich ihr jeweils half, schämte sie sich abgrundtief, egal wie sehr ich ihr zu erklären versuchte, dass auch ich für meinen Lebensunterhalt von meinen Eltern abhängig war und sie für ihre Situation ja nichts könne. Dass es zwischen uns nicht mehr gut lief, machte es in der letzten Zeit verständlicherweise noch schwieriger für sie, Hilfe anzunehmen, so sehr wir versuchen, diese Dinge zu trennen. Gleichzeitig schien sie selbst keinen Ausweg aus ihren Problemen mehr zu sehen. Und so rutschte sie nach dem Wegfall des Praktikums langsam in einen depressiven Zustand ab. Zu diesem Zeitpunkt konnte sie seit drei Monaten ihre Krankenkassenprämie nicht mehr bezahlen, hatte Mietrückstände, ein gesperrtes Mobilabonnement und wurde vom kantonalen Steueramt und der Krankenkasse betrieben. Hinzu kamen weitere unbezahlte Rechnungen wie die Immatrikulationsgebühren, die ungeöffnet in ihrem Zimmer herumlagen. Also erkundigte ich mich in meinem Umfeld, auf welche Unterstützung Amélie denn Anspruch hätte und bot ihr an, sie zum Sozialdienst zu begleiten.

27. Juli – Ein erster Schritt

Am 27. Juli gehen wir gemeinsam zum Sozialdienst Bern. Zuvor haben wir uns überlegt, an welchen Sozialdienst wir uns am besten wenden. Amélie hatte ihre Schriften noch in Bern, war also an meiner Adresse gemeldet und arbeitete hier. Tatsächlich wohnte sie in Biel. Da die Wohnsituation in Biel aber provisorisch war und jeder weitere administrative Schritt wie die Abmeldung in Bern und Anmeldung in Biel sie entmutigte, beschlossen wir, uns an den Sozialdienst Bern zu wenden – Eine Entscheidung, die wir in den nächsten Monaten noch einige Male bereuen würden. Am Schalter weist sich Amélie aus und wir erklären kurz ihre Situation. Daraufhin muss sie Formulare zu ihrer finanziellen Situation ausfüllen und schriftlich erklären, weshalb sie Sozialhilfe beantragt. Anschliessend wird ihr eine Liste mit Dokumenten ausgehändigt, die sie einreichen muss. Da sie gerade ihr Praktikum beendet hat, einer Arbeit nachgeht und studiert, ist die Liste besonders lang. Denn das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass sie alle anderen potentiellen Ansprüche auf Unterstützung abklärt, bevor sie sich an den Sozialdienst wendet. Das bedeutet in ihrem Fall konkret, dass sie Stipendien beantragen und sich beim RAV und der Arbeitslosenkasse anmelden muss, auch wenn ihr letzter Stipendienantrag abgelehnt wurde und sie laut der Person am Schalter wegen der Höhe ihrer Praktikumslöhne kaum Geld von der Arbeitslosenkasse erhalten wird. Dazu kommen die üblichen Dokumente wie Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, der Mietvertrag, die Betreibungen, die letzte Steuerveranlagung, die Krankenkassenprämie und -rechnungen oder Arbeitsverträge und -zeugnisse. Dass Amélie auch noch die Scheidungsurkunde ihrer Eltern einreichen soll, mutet komisch an. Weder kann ihre Mutter sie unterstützen, noch hat sie Kontakt zu ihrem Vater. Und vor allem ist Amélie dreissig Jahre alt. Trotzdem muss sie die finanziellen Verhältnisse ihrer Mutter auch noch offenlegen.

Nachdem wir den Sozialdienst verlassen haben, atmet Amélie auf, bedankt sich und meint, dass sie nun alleine weitermachen könne. Jedes Mal, wenn sie etwas Mut schöpft, bin ich erleichtert. Dabei hätte ich es besser wissen müssen. In den nächsten Wochen sehen wir uns etwas weniger. Amélie wird mit weiteren familiären Schwierigkeiten konfrontiert, hat gar kein Geld mehr und kann wegen mangelndem Arbeitsbedarf nur ein- bis zweimal die Woche arbeiten. Um von Biel zur Arbeit in Bern zu gelangen, muss sie schwarzfahren und wird einmal dabei erwischt.

Nicht nur Amélies Gedanken und ihr Zimmer sind chaotisch, auch mit den Dokumenten sieht es nicht besser aus.

Immer wieder gebe ich ihr etwas Bargeld für das Nötigste. Dass ich ihr kein Geld überweise, hat damit zu tun, dass das vom Sozialdienst so aufgefasst würde, dass ich willens und fähig bin, sie zu unterstützen. Das ist paradox: Helfe ich ihr, ihre grundlegendsten Bedürfnisse bis zur Entscheidung zu decken – und damit meine ich nicht einmal die Miete oder die Krankenkassenprämie, sondern, dass sie zu Essen hat und nicht gezwungen ist, schwarzzufahren – wird das als Unterstützung aufgefasst und der Sozialdienst könnte die Hilfe verweigern. In diesem Fall wäre sie von mir abhängig, obwohl wir weder in einem Konkubinat sind, noch Kinder haben und faktisch getrennt sind. Helfe ich ihr hingegen nicht, damit an ihrer Bedürftigkeit auch ja keine Zweifel entstehen, überlasse ich sie komplett ihrer Misere, bis es zu einer Entscheidung kommt – und die lässt auf sich warten. Doch wer kann einem Menschen in einer solchen Situation zusehen, ohne helfen zu wollen? Besonders, wenn man die Person kennt und sie einem am Herzen liegt? Ausserdem hätte Amélie ohne diese Nothilfe nicht einmal die Kraft, das Verfahren fortzuführen. Als ich Mitte August sehe, dass sie von all den Anforderungen komplett entmutigt ist, schlage ich ihr vor, gemeinsam die Dokumente zusammenzustellen und sie bis zum Ende des Verfahrens zu begleiten.

23. August – Arbeitslosigkeit schafft Arbeit

Nicht nur Amélies Gedanken und ihr Zimmer sind chaotisch, auch mit den Dokumenten sieht es nicht besser aus. Sie müssen zuerst gefunden oder angefordert werden. Am 23. August verbringen wir einen halben Tag damit, alles zusammenzutragen und zu kopieren. Schliesslich fehlt uns nur noch die Anmeldung beim RAV in Bern. Dort angekommen, wartet die nächste Flut an Anweisungen: Abgesehen von einem Formular zum letzten Anstellungsverhältnis und dem Beginn der Arbeitslosigkeit, einem kompletten Bewerbungsdossier und den ehemaligen und aktuellen Arbeitsverträgen und -zeugnissen, die wir dem RAV abgeben, muss Amélie für die Arbeitslosenkasse von allen Arbeitgebern der letzten zwei Jahre eine Arbeitsbestätigung mit allen Angaben zum Lohn und dem Arbeitsverhältnis einreichen. Bei Amélie betrifft das drei Arbeitgeber, nämlich zwei Praktikumsstellen und ihre unbefristete Arbeitsstelle. Weil sie trotz «Arbeitslosigkeit» ein kleines Einkommen erwirtschaftet, muss ihr derzeitiger Arbeitgeber darüber hinaus monatlich ein Dokument ausfüllen und Auskunft darüber geben, wie viel sie gearbeitet hat, weshalb sie nicht mehr gearbeitet hat, respektive ob ihr mehr Arbeit angeboten wurde und sie diese abgelehnt hat. Auf die Frage, wie viel Stellenprozente sie sucht, gibt Amélie 60% an, weil sie ja noch einen Praktikumsbericht und ihre Masterarbeit schreiben muss – nochmals eine Entscheidung, die wir bereuen werden. Wir führen mittlerweile eine lange To-do-Liste, um nicht die Übersicht zu verlieren, wem wir welche Dokumente zukommen lassen müssen.

Illustration: Lisa Linder

Am Nachmittag kehren wir zum Sozialdienst zurück, um die Anmeldung abzuschliessen. Am Eingang ziehe ich ein Ticket. Als wir aufgerufen werden, erkläre ich der Angestellten, dass wir einige Dokumente einreichen müssten, um die Anmeldung zu vervollständigen. Sie sagt mir, dass ich das falsche Ticket gezogen habe. Wir gehen zurück und ziehen das richtige. Dann warten wir. Als wir zehn Minuten später wieder aufgerufen werden, stehen wir wieder vor derselben Frau (es ist dieselbe wie beim Druckervorfall). Als ich ihr die Dokumente geben möchte, sagt sie: «Anmeldungen können Sie nur am Morgen machen.» Ich schaue sie entgeistert an. Wäre es ihr nicht möglich gewesen, uns das gleich mitzuteilen, statt uns nochmals anstehen zu lassen? Und weshalb kann man nachmittags nicht einfach ein paar Dokumente abgeben? Am nächsten Tag muss Amélie arbeiten und dann ist Samstag. Wir können die Anmeldung also erst nächste Woche abschliessen.

27. August – Geteilter Kühlschrank, geteilte Verantwortung

Am Montag sind wir wieder zurück, um die Unterlagen einzureichen. Ein sympathischer Sozialarbeiter nimmt sie entgegen und geht sie mit uns durch. Als er merkt, dass Amélie als Untermieterin in Bern mit mir und einer weiteren in einer Zwei-Zimmer-Wohnung gemeldet ist, fragt er uns, ob wir ein Paar seien. Ich bejahe, sage aber, dass wir eigentlich nicht mehr zusammen sind. Es gibt angenehmeres, als die eigenen Beziehungsprobleme vor unbekannten Menschen ausbreiten zu müssen. Aus Angst, dass wir an den Sozialdienst Biel verwiesen werden, haben wir bisher nämlich nicht gesagt, dass Amélie eigentlich in Biel wohnt. Der Sozialarbeiter meint, dass der Sozialdienst dann auch noch meine finanzielle Situation abklären müsse. Ich sage, dass ich Student bin und von meinen Eltern unterstützt werde. «Ach so, dann gibt es bei Ihnen sowieso nichts zu holen. Aber die Abklärungen müssen wir trotzdem machen», meint er mit bedauernder Mine. Immerhin gibt er uns einen Zettel, auf dem unser erster Termin mit einer Sozialarbeiterin vermerkt ist. Diese ist dafür zuständig, den Anspruch Amélies auf Sozialhilfe abzuklären. Der Termin findet allerdings erst in eineinhalb Wochen statt, am 6. September.

Es gibt angenehmeres, als die eigenen Beziehungsprobleme vor unbekannten Menschen ausbreiten zu müssen.

Einige Tage später erhalte ich einen Brief. Mit Abklärungen meinte der Sozialarbeiter, dass ich ein Formular zu meiner finanziellen Situation ausfüllen und meine letzte Steuerveranlagung, eine Immatrikulationsbestätigung, Lohnausweise und eine Deklaration einreichen muss, wonach mich meine Eltern finanziell unterstützen. Es ist zum Verzweifeln. Schliesslich ist Amélie nur einige Monate zu mir gezogen, weil sie keine Miete bezahlen konnte und es zuhause nicht mehr aushielt, nur um dann nach Biel in eine WG zu ziehen. Sollte das etwa schon reichen, dass ich für sie aufkommen muss und sie gezwungen wäre, «formell» bei mir zu bleiben? Ich rufe an und erkläre die Situation: Dass Amélie in Bern arbeitet und noch bei meiner Adresse gemeldet ist, aber eigentlich in eine WG in Biel gezogen sei. Mir wird gesagt, dass dann wohl der Sozialdienst Biel zuständig wäre, aber dass wir jetzt mal den ersten Termin abwarten sollten. Es reiche, wenn ich die Deklaration und eine Immatrikulationsbestätigung mitnehme. Ich bin immer wieder erstaunt: Wird man aufgefordert, ein Dokument einzureichen, kann es aber nicht organisieren, wird zuerst auf stur gestellt. Erklärt man dann, aus welchen Gründen man es nicht einreichen kann, heisst es, man schaue mal. Und schliesslich geht es auch ohne. Diese einseitige Regelauslegung ist unglaublich frustrierend.

6. September – Nach der kalten Schulter der warme Empfang

Bei unserem ersten Termin beim Sozialdienst Bern werden wir von Frau Engerer* empfangen. Es ist das erste Mal, dass Amélie ihre Situation ausführlich darlegen kann. Frau Engerer ist empathisch, hört zu und gibt uns Auskunft. Auch sie sagt uns, dass wahrscheinlich der Sozialdienst Biel für Amélie zuständig ist, sie aber in Anbetracht der prekären Situation Amélies eine einmalige Unterstützung beantragen wird. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Sozialdienstes ist nämlich der Lebensmittelpunkt einer Person, wobei Amélie mindestens gleich viel Zeit in Bern wie in Biel verbringt.

Illustration: Lisa Linder

Ich frage Frau Engerer unterdessen, wie sie denn mit Menschen umgehen, die am nächsten Tag aus ihrer Wohnung geworfen werden oder sich nichts mehr zu Essen leisten könnten? Die vielleicht zu lange gewartet haben, um Hilfe zu suchen, sie dann aber umso dringender benötigen? Schliesslich haben wir mehrere Wochen gebraucht, um einen Termin zu erhalten, der dann erst zur Prüfung des Dossiers führt. Frau Engerer sagt, dass der Sozialdienst ohne Entscheidung nichts auszahlt. Das einzige, was sie tun könne, sei einen Gutschein für den Ryfflihof-Coop in Bern auszustellen. Dort könne man einkaufen, der Betrag wird dann von der nächsten Unterstützung abgezogen. Wir verabschieden uns, nachdem wir mit Frau Engerer den nächsten Termin am 11. September vereinbart haben. Bis dahin sollte der Sozialdienst eine Entscheidung gefällt haben.

11. September – Zurück auf Feld eins

«Und, nervös?», fragt uns Frau Engerer lächelnd. Es ist der zweite Termin beim Sozialdienst Bern. Am Morgen hatte Amélie ihren ersten Termin beim RAV in Bern, der schwer an Sinnlosigkeit zu überbieten war, dafür unsere To-Do-Liste nochmals «bereicherte». Ich bezweifle, dass auf Frau Engerers Begrüssung eine negative Entscheidung folgen wird. Ich kann ihr auch ansehen, dass sie sich für Amélie freut. Trotzdem irritiert mich die Frage ein wenig: Es ist ja nicht so, als warteten wir hier auf die Lottozahlen. Eine negative Entscheidung würde Amélie nämlich komplett in die Apathie treiben. Eine positive bedeutete eine kurze Erleichterung, einen kleinen Schritt vorwärts. Danach müssen wir uns immer noch mit den Schulden, der Jobsuche, dem Studium und psychologischer Hilfe auseinandersetzen, ganz zu schweigen von den familiären Problemen. Und dann vielleicht mal Amélies WG-Probleme lösen. «Ich musste zwar etwas dafür kämpfen, aber wir können Frau Schreiber für den Monat September unterstützen, unter der Bedingung, dass sie bis am 16. September ihren Wohnsitz nach Biel verlegt und sich beim Sozialdienst Biel anmeldet.» Sie bietet an, das Dossier von Amélie nach Biel zu schicken, damit wir unter Umständen nicht mehr alle Dokumente neu einreichen müssen. Eine Garantie dafür kann sie uns aber nicht geben, da jede Gemeinde das selbstständig handhabt.

Hätte sie noch was auf Offshore-Konten gehabt, hätten wir uns dieses Verfahren gespart.

Dann besprechen wir das Budget für den Monat September. Amélie hat als Einzelperson in einer WG Anspruch auf 1331.20 Franken, wovon 271.10. vom Sozialdienst zurückgehalten werden, weil die Krankenkassenprämie direkt von ihm bezahlt wird. Normalerweise wäre der Grundbedarf etwas höher, aber da Amélie noch verdient, wird vom Grundbedarf auch noch der Lohn abgezogen. Im Monat August lag dieser bei 399.20 Franken. Wegen ihrer Arbeitstätigkeit erhält sie aber eine Zulage von 100.– Fr. – ein «Zückerchen» für ihre Integrationswilligkeit in den Arbeitsmarkt. In Anbetracht dessen, dass Amélie schon immer gearbeitet hat, eine Absurdität. Bevor die Zahlung ausgelöst werden kann, muss Amélie nochmals einige Dokumente einreichen und andere unterzeichnen. Es geht darum, dass alle potentiellen Einkünfte wie die Arbeitslosenentschädigung oder Stipendien an den Sozialdienst gehen. Zudem muss sie ihr Einverständnis geben, überwacht zu werden, sollte der Sozialdienst Zweifel an ihren Angaben haben. Ich kann mir nach diesem finanziellen und persönlichen Striptease aber gar nicht mehr vorstellen, was Amélie hätte verbergen können. Hätte sie noch was auf Offshore-Konten gehabt, hätten wir uns dieses Verfahren gespart.

Ich erkundige mich bei Frau Engerer, ob Amélie einen Arzttermin vereinbaren könne und wie wir mit der Rechnung vorgehen müssen. Denn um eine Arztrechnung zu bezahlen, reicht das Budget nie und nimmer aus. Frau Engerer erklärt uns, dass der Sozialdienst Arztrechnungen nicht direkt bezahlt. Entweder der Klient oder die Klientin oder die Krankenkasse müssten die Rechnung zuerst bezahlen. Der Sozialdienst erstattet die Rechnungen erst zurück, wenn die Franchisenabrechnung vorliegt. Ausgerechnet Amélies Krankenkasse ist aber die einzige in der ganzen Schweiz, die das Tiers-Payant-Modell nicht akzeptiert, also keine Rechnung im Voraus bezahlt. Aber das sollten wir erst später erfahren, als Amélie eine Arztrechnung erhält, auf der sie sitzen bleibt.

In Bezug auf die Schulden und Betreibungen sagt Frau Engerer, dass wir sie laufen lassen müssen, da der Sozialdienst keine Schulden bezahlt. Zuvor haben wir uns mit den Gläubigern in Kontakt gesetzt und Amélies Situation erklärt. Beide antworteten innerhalb eines Tages, dass sie verpflichtet seien, die Betreibungen weiterzuziehen, wenn Amélie zahlungsunfähig sei. Abgesehen davon, dass die Notlage einer Person dadurch immer schlimmer gemacht wird, ergibt das für mich auch ökonomisch keinen Sinn. Wir haben eine Ratenzahlung vorgeschlagen, doch stattdessen fallen durch die Betreibungen ständig weitere administrative Gebühren an, die Amélie offenbar nicht bezahlen kann. Sollten die Gläubiger daran interessiert sein, dass sie jemals wieder auf eigenen Beinen steht und ihre Schulden zurückzahlen kann, haben sie den falschen Weg gewählt.

Sofort macht sie einen Rückzieher. Sie sei sowieso zu feige, um sich selbst umzubringen. Nicht gerade die Art von Rückzieher, die mich beruhigt.

Wir gehen schweigend zu mir nach Hause. Amélie scheint niedergeschlagen, trotz der Feststellung des Sozialdienstes, dass sie Anspruch auf Hilfe hat. Ich kann sie verstehen. Einerseits war es ein kleiner Schritt vorwärts, andererseits müssen wir wieder von vorne anfangen. Zuhause frage ich sie, wie es ihr geht. Sie sagt, dass es vielleicht besser wäre, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wenn es einzig darin besteht, Probleme zu haben. Mir rutscht das Herz in die Hose. Wie Amélie sich fühlt, hängt schon lange nicht mehr ausschliesslich von ihrer Situation ab. Trotzdem habe ich gehofft, dieser kleine Schritt helfe ihr. Müde antworte ich ihr, dass mir ihre Aussage grosse Sorgen bereitet. Und dass es wichtig sei, mit jemandem darüber zu sprechen, denn ausser mir weiss niemand im Detail von ihren Problemen. Sofort macht sie einen Rückzieher. Sie sei sowieso zu feige, um sich selbst umzubringen. Nicht gerade die Art von Rückzieher, die mich beruhigt. Am nächsten Tag reichen wir beim Sozialdienst Bern noch die letzten Dokumente ein, damit das Budget für den Monat September ausbezahlt werden kann. Als Amélie die 1109.30 am 17. September erhält, hat sie bereits eineinhalb Monate mit praktisch null Franken hinter sich. Sie bezahlt ihren Mietrückstand, die laufende Miete für September, die Handy­rechnungen, um es zu entsperren und die Strafe fürs Schwarzfahren. Dann ist das Geld auch schon wieder weg. Trotzdem bringt es Erleichterung. Und da sie das Geld für den Monat September erst Mitte September erhalten hat, sollte es bis Anfang Oktober auch nicht mehr so lange dauern.

16. September–22. Oktober – Sober October

In den darauffolgenden Tagen reichen wir die von den Arbeitgebern ausgefüllten Dokumente bei der Arbeitslosenkasse in Bern ein. Es hat mehrere Wochen gedauert, bis sie sie uns zurückgeschickt haben. Amélie verlegt ihre Schriften nach Biel und meldet sich beim dortigen Sozialdienst. Ob sie denn mit ihrem Bachelorabschluss nicht arbeiten könne, wird sie gefragt. Ihr wird mehr oder weniger dieselbe Liste an einzureichenden Dokumenten ausgehändigt wie beim Sozialdienst Bern. Nach einigen Tagen erhält der Sozialdienst Biel das Dossier von Amélie aus Bern. Trotzdem muss sie einige Dokumente nochmals einreichen, die sie bereits einmal eingereicht hat. Und dann geschieht einmal nichts, ausser, dass der Sozialdienst verlauten lässt, für ihr Eintreten auf das Dossier sei zuerst eine Entscheidung der Arbeitslosenkasse notwendig. Die Arbeitslosenkasse ihrerseits fordert auch immer wieder Dokumente und Erklärungen ein und lässt sich Zeit. Die Verlegung des Dossiers vom RAV Bern zum RAV Biel und von der Arbeitslosenkasse Bern zur Arbeitslosenkasse Biel bringt die betroffenen Stellen ganz durcheinander. Amélie erhält Briefe von allen Stellen, teilweise, um die genau gleichen Auskünfte einzuholen. Wir sind müde und ratlos. Jedes Mal bringen wir alle verlangten Dokumente mit und jedes Mal heisst es nach einigen Tagen, dass wir trotzdem noch dieses und jenes Dokument einreichen müssten. Nun ist bereits Mitte Oktober und Amélie konnte weder die Miete noch die Krankenkasse für den laufenden Monat bezahlen, schon wieder. Auch den Besuch bei einem Psychologen hat sie nach einem ersten Treffen aus Angst vor einer Rechnung abgesagt. Zuvor hatte sie von ihrer Hausärztin eine Rechnung erhalten, die sie nicht bezahlen kann. Sie kommt ihrer anfänglichen Situation wieder sehr nahe.

Ich wende mich an Frau Engerer vom Sozialdienst Bern und bitte sie, sich beim Sozialdienst Biel zu erkundigen, was los ist. Sie erhält keine Antwort. In solchen Situationen fühlt man sich ohnmächtig. Ich frage Frau Engerer, wie es möglich ist, Beschwerde zu erheben, denn ich finde nirgends einen Hinweis darauf. Frau Engerer sagt, dass es eigentlich nicht möglich ist, Beschwerde zu erheben, wenn keine Verfügung vorliegt. Womöglich gäbe es eine Ombudsstelle. Auf jeden Fall könnten wir ein Akteneinsichtsgesuch machen. Ich bedanke mich bei ihr. Aber eigentlich will ich nur, dass der Sozialdienst Biel reagiert. Die Kraft und Zeit, uns an eine Ombudsstelle zu wenden, haben wir gar nicht. Sowieso würde auch das Tage dauern. Es ist, als ob eine ertrinkende Person in der Badi per Megafon darüber informiert wird, dass sie die herumstehenden Rettungsschwimmer*innen verklagen darf. Es wäre zwar richtig, es zu tun, aber die betroffene Person ist gerade anderweitig beschäftigt.

Es ist, als ob eine ertrinkende Person in der Badi per Megafon darüber informiert wird, dass sie die herumstehenden Rettungsschwimmer*innen verklagen darf.

Schliesslich erhält Amélie ihren ersten Termin am Schalter beim Sozialdienst Biel für den 22. Oktober. Unterdessen hatte die Arbeitslosenkasse entschieden, dass Amélie für den August 81.95 und für den Monat September 294.30 Franken Arbeitslosengeld erhält. Dieses überweist die Kasse direkt an den Sozialdienst Bern. Beim Gespräch am Schalter des Sozialdienstes Biel geht es dann direkt um das Budget von Amélie. Eine Prüfung ihres Anspruches erübrigt sich, weil der Sozialdienst Bern das schon getan hat und alle Dokumente eingereicht wurden. Allerdings machen uns die beiden Angestellten klar, dass der Sozialdienst Biel Amélie als 100% arbeitsfähig einstuft, weil der Sozialdienst keine Ausbildungen bezahlt. Deshalb müsse sie ihr beim RAV und der Arbeitslosenkasse angegebenes Pensum von 60% auf 100% erhöhen, damit es mehr Arbeitslosengeld gibt und der Sozialdienst damit weniger bezahlen muss. Jede Stelle kämpft um ihre Ressourcen. Also folgt nochmals ein Gang zum RAV und zur Arbeitslosenkasse in Biel, um die Anpassung vorzunehmen. Wieder ein Tag um, denn Schalterzeiten sind Schalterzeiten. Am 29. Oktober erhält Amélie erstmals Unterstützung vom Sozialdienst Biel: 715.35 Franken für den Monat Oktober, exklusive der Krankenkassenprämie, für die sie Prämienverbilligungen erhält und die den Sozialdienst ungefähr 50.– Franken pro Monat kostet.

Am 27. November schliesslich hat sie ihren ersten Termin mit einer Sozialarbeiterin vom Sozialdienst Biel, über zwei Monate, nachdem das Dossier beim Sozialdienst Biel komplett war, nämlich am 17. September. In diesem Fall geht es nicht mehr um die Eröffnung der Entscheidung, sondern darum, Amélies Situation und die nächsten Schritte zu besprechen. Wie schon Frau Engerer vom Sozialdienst Bern ist Frau Mast* sehr zuvorkommend. Entgegen den Aussagen des Sozialdienstes Bern und denjenigen, die wir am Schalter in Biel erhalten haben, wird Amélie aufgeklärt, dass die Arztrechnungen ab Oktober vom Sozialdienst Biel übernommen werden. Leider wurde die offene Arztrechnung im September ausgestellt. Die erste Mahnung hat Amélie nämlich schon erhalten.

Der Weg ist noch lang

Mittlerweile wird Amélie vom Sozialdienst Biel unterstützt. Damit hat sich die Situation etwas entschärft. Beim Betreibungsamt Biel konnte sie nachweisen, dass sie von der Sozialhilfe abhängig und zurzeit zahlungsunfähig ist. Davor standen nämlich Pfändungsbeamte des Betreibungsamtes Biel vor ihrer Haustür, während sie gleichentags vor dem Betreibungsamt in Ostermundigen zu erscheinen hatte. Vor Kurzem konnte sie zudem mit einer der bisherigen Mitbewohnerinnen in eine andere Wohnung in Biel ziehen, was für sie weniger Stress bedeutet. Zurzeit sucht sie eine Arbeit. Findet sie eine, sollte sie auch ihre Schulden abzahlen können. Sie belaufen sich auf einige Tausend Franken. Seit einigen Wochen geht sie zu einer Psychiaterin, die ihr vom Sozialdienst einer Universität vermittelt wurde. Diese wiederum hat sie an eine andere Psychiaterin in Biel verwiesen, die ihr erstmals gesagt hat, dass ihre Symptome klar auf eine Depression hinweisen, und ihr Antidepressiva verschrieben hat. Langsam kann sie auch wieder an ihr Studium denken und sich ihrem Praktikumsbericht und der Masterarbeit widmen.

Sie muss mehr Zeit darauf verwenden, ihre Situation zu rechtfertigen, als etwas an ihr verändern zu können.

Der Weg ist aber mit Rückschritten gepflastert. Vor allem die strukturlosen Tage setzen Amélie zu, kombiniert mit einem Gefühl, ständig tausend Dinge erledigen zu müssen. Die Tage, an denen es ihr nicht gut geht und sie das Haus kaum verlässt, wurden kürzlich wieder mehr. Zuzuhören und mit ihr zu diskutieren, was helfen könnte, kostet sehr viel Kraft und beginnt meistens jeden Tag wieder von vorne. Darüber hinaus bestehen weitere Baustellen, so zum Beispiel bei den Schulden: Neuerdings wird Amélie nicht nur für die unbezahlten Krankenkassenprämien und Steuern betrieben, sondern auch für das zinslose Darlehen vom Kanton Bern. Dieses haben wir aber letztes Jahr zurückbezahlt, als sich Amélie finanziell in einer sehr ähnlichen Situation befand. Damals halfen meine Eltern aus.

Noch immer wendet Amélie ein hohes Pensum für Termine, das Beantworten von Briefen oder telefonische Abklärungen auf, ganz zu schweigen von den Kontakten mit weiteren involvierten Stellen wie dem Betreibungsamt, der Schuldenberatung, der kirchlichen Fürsorge, dem Sozialdienst der Universität oder der Krankenkasse. Sie muss mehr Zeit darauf verwenden, ihre Situation zu rechtfertigen, als etwas an ihr verändern zu können. Alleine die Kosten, die die Prüfung ihrer Unterlagen in Anspruch genommen haben, dürften die erhaltenen Unterstützungsleistungen bei Weitem übertreffen. Klar kann es sein, dass Amélies Situation ein wenig komplizierter ist als diejenige ausgesteuerter Sozialhilfebezüger*innen. Das alleine rechtfertigt aber die Ineffizienz der geleisteten Hilfe keineswegs. Ich konnte das erste Mal in meinem Leben nachvollziehen, wie Menschen in der Schweiz durch alle Maschen fallen können. Und wie es möglich ist, mit allem überfordert zu sein, selbst damit, irgendwo Hilfe für die eigene Überforderung zu finden.

*Alle Namen geändert.

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Sozialhilfebezahler
9. Januar 2019 13:31

Ein Trauerspiel. Meine Vermutung ist wir sehen hier das Resultat des Fokuses auf Missbrauch von Sozialleistungen. Wenn immer man über Sozialleistungen spricht, ist das Thema wer da einige Franken ertrogen haben könnte und sich auf unseren Taschen ausruht. Die eigentliche Aufgabe von RAF und Sozialhilfe, Menschen in Notlagen zu helfen rückt in den Hintergrund.