Fahr ab

Mit Einrichtung des Provisoriums wurden auf allen anderen Plätzen in Brügg Verbotsschilder angebracht. (Foto: Davide Della Porta)

20. Dezember 2018

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Jährlich passieren unterschiedlichste Gruppen ausländischer Fahrender während den Sommermonaten die Schweiz. Nur sechs offizielle Transitplätze stehen ihnen für Durchgangshalte zur Verfügung. Verschiedene Kantone beschliessen derweil Regelungen, die das Rasten auf Privatgrundstücken erheblich erschweren und Wegweisungen erleichtern. Alternativen in Form von offiziellen Transitplätzen sind Mangelware – obwohl die Schweiz zu deren Bereitstellung verpflichtet wäre.

Mit dem «Loi sur le stationnement des communautés nomades» (LSCN) hat der Kanton Neuenburg im Februar dieses Jahres ein Gesetz erlassen, das den Aufenthalt von Fahrenden auf Kantonsgebiet regeln soll. Das Gesetz war im Kantonsparlament ohne nennenswerte Opposition beschlossen worden. Zurzeit besteht im Kanton Neuenburg ein einziger Transitplatz für den befristeten Aufenthalt ausländischer Fahrender. Dieser wurde 2016 eigentlich geschlossen, wird nun aber jeweils während der Sommermonate kurzfristig wieder geöffnet. Das Areal bietet Platz für rund 70 Wohnwagen und ist ausgestattet mit einem einzigen ToiToi-WC. Fliessend Wasser, Duschen oder Strom sucht mensch dort vergeblich. Faktisch gibt es für den Kanton Neuenburg in Bezug auf den Aufenthalt von fahrenden Minderheiten demnach praktisch nichts zu verwalten. Wozu also ein ganzes neues Gesetz?

Das LSCN weckt den Anschein, raumplanerische Vorgaben zu machen – in der Tat ist es aber primär Polizeigesetz. Förderung oder Unterstützung der fahrenden Gemeinschaften findet sich darin nicht, dafür aber ein ganzes Sortiment an polizeilichen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.

Jede fahrende Gemeinschaft, die einen Halt auf Kantonsgebiet machen möchte, muss neu im Vornherein bei einem Kontrollorgan vorsprechen und strengen Auflagen zustimmen. Wo genau dieser Halt schlussendlich stattfinden soll, ist höchst unklar: Mehr offizielle Aufenthaltsmöglichkeiten im Kanton anzubieten, wird im Gesetz bloss als erstrebenswerte Idee in einer generellen Absichtserklärung erwähnt. Explizit wird hingegen festgehalten, dass Plätze soweit möglich ausserhalb des Kantons vermittelt und bereitgestellt werden sollen. Nur wenn es nicht anders geht, sollen in Neuenburg provisorische Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem wird im Gesetz verankert, dass nur die spezifische Kategorie der Transitplätze ausländischen Fahrenden offensteht. Die strikte Trennung zwischen schweizerischen und ausländischen Fahrenden wird sowohl vom Europarat als auch von der Gesellschaft für bedrohte Völker kritisiert, weil sie potenziell eine ablehnende Haltung gegenüber letzteren fördere.

Interessen der fahrenden Gemeinschaften bleiben dabei gänzlich unerwähnt.

Als wäre das der Einschränkungen noch nicht genug, werden auch private Grundeigentümer*innen, die ihr Grundstück freiwillig für spontane Halte zur Verfügung stellen möchten, mit restriktiven Regulierungen eingedeckt: Ein Beherbergen von Fahrenden setzt mit dem Inkrafttreten des LSCN zwingend einen schriftlichen, vom Kanton vorgegebenen Vertrag voraus. Bei Ankunft der Fahrenden müssen diese den Vertrag bei der kantonalen Kontrollstelle registrieren und überprüfen lassen, welche dann gleich noch eine Garantiesumme in bar einzieht. Die Dauer des Aufenthalts spielt dabei keine Rolle – eine Nacht reicht aus, um die administrative Maschinerie in Gang zu setzen. Das Beherbergen von Fahrenden in Landwirtschaftszonen wird privaten Grundeigentümer*innen schliesslich für höchstens zweimal 30 Tage im Jahr erlaubt. Das gilt für Weiden ebenso wie für brachliegende Felder, ungenutzte Landwirtschaftsbetriebe, Hof- oder Reitplätze.

Wird irgendeine dieser Auflagen nicht befolgt oder besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse, so liegt laut Gesetz ein «illegales Campieren» vor. Darauf kann mit sofortiger polizeilicher Räumung und Wegweisung reagiert werden. Die relevanten öffentlichen Interessen nennt das Gesetz auch gleich selbst: Natur- und Wasserschutz, Sicherheit, Schutz vor unlauterem Wettbewerb, öffentliche Gesundheit. Interessen der fahrenden Gemeinschaften bleiben dabei gänzlich unerwähnt. Schutzfristen bei der Räumung oder aufschiebende Wirkung bei einer Anfechtung derselben gibt es keine. Eine Räumung betrifft sodann jeweils die ganze Gruppe Rastender – Unterscheidungen nach einzelnen Personen oder Wohnwagen sind nicht vorgesehen.

Rekurs ans Bundesgericht

Zwei Neuenburger*innen jenischer Herkunft, der jenische Verein schäft qwant und die Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker haben beim Bundesgericht Rekurs gegen das Neuenburger Gesetz eingereicht.

«Das Gesetz wurde ohne Einbezug der fahrenden Minderheiten erarbeitet und gewisse Passagen verstossen unserer Ansicht nach gegen bundes- und völkerrechtliche Vorgaben. Auch das Recht auf Rekurs wird verletzt. In anderen Kantonen wie etwa Bern werden ähnliche Regelungen eingeführt, deshalb wollen wir die Rechtslage vom Bundesgericht überprüfen lassen, um hier Klarheit zu schaffen», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin der Gesellschaft für bedrohte Völker. Der fehlende Einbezug der fahrenden Gemeinschaften bei einem sie betreffenden Gesetz verstosse gegen das Rahmenübereinkommen für den Schutz von Minderheiten. Das Neuenburger Gesetz sei als Kurzschlussreaktion zu betrachten: Im Jahr 2016 habe es Probleme mit einer Gruppe ausländischer Fahrender auf dem damals noch geöffneten Neuenburger Transitplatz gegeben. Die Situation sei komplex gewesen, die Polizei involviert, die Rechtslage unklar. «Da hat sich alles hochgekocht und man sagte sich: Jetzt machen wir ein Gesetz und fertig», erklärt Mattli. Das Gesetz stiess im Conseil d’Etat, dem Neuenburger Kantonsparlament, auf äusserst wenig Gegenwehr: Ein einziger Antrag gegen die polizeiliche Wegweisungsklausel wurde deutlich abgelehnt. «Hauptsache, die fahrenden Jenischen, Sinti und Roma kommen nicht mehr. Das war der Konsens», kommentiert Angela Mattli den Gesetzgebungsprozess.

Wann ein Entscheid des Bundesgerichts zu erwarten ist, wissen die Rekurrierenden nicht.

Auch Bern will wegweisen

In das Berner Polizeigesetz hat sich im Zuge seiner Totalrevision ebenfalls ein Artikel eingeschlichen, der die polizeiliche Wegweisung von fahrenden Minderheiten erleichtern soll. Elegant wird im Gesetz vermieden, die Fahrenden explizit zu nennen – es geht um «unerlaubtes Campieren auf privatem und öffentlichem Boden». Dieses stellt neu einen legitimen Wegweisungsgrund dar. Dass damit nicht zeltende Tourist*innen und ausser Kontrolle geratene Pfadilager angegangen werden sollen, liegt auf der Hand – der Artikel ist unbestritten auf die Wegweisung von fahrenden Minderheiten zugeschnitten. Dass deren Halten mit einfachem touristischem «Campieren» gleichgesetzt wird, ist unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbotes umso bedenklicher. Der Rechtsprofessor Rainer J. Schweizer spricht in einem juristischen Gutachten zu besagtem Artikel von einer unzulässigen rechtlichen Gleichbehandlung.

Aamächelig: der provisorische Transitplatz in Brügg in vorweihnachtlicher Idylle. (Foto: Davide Della Porta)

Wie in Neuenburg ist auch die restriktive Berner Gesetzgebung hauptsächlich eine Reaktion auf einen jüngeren Vorfall: Rund 500 ausländische Fahrende hatten sich im Sommer 2017 in Wileroltigen auf einem Feld neben der Autobahn niedergelassen. Die Anwohner des 300-Seelen-Dorfes waren darüber alles andere als erfreut: Sie beklagten sich über Abfall und Fäkalien; Gemüsebauern fürchteten um ihre Ernte. Eine polizeiliche Räumung des Areals gestaltete sich mangels gesetzlicher Grundlage als äusserst kompliziert. Mit dem neuen Polizeigesetz soll dies künftig erleichtert werden.

«Hauptsache, die fahrenden Jenischen, Sinti und Roma kommen nicht mehr. Das war der Konsens»

Einschränkend wird geregelt, dass die polizeiliche Wegweisung von Fahrenden nur dann erlaubt sein soll, wenn ein Transitplatz zur Verfügung steht. Hier zeigt sich aber dasselbe Problem wie im Nachbarkanton: Es gibt schlicht zu wenige. Wie das Gesetz zu einer Lösung des Konfliktes um die Aufenthaltsmöglichkeiten von Fahrenden beitragen soll, bleibt offen.

Gegen das neue Polizeigesetz wurde das Referendum ergriffen – unter anderem wegen besagtem Wegweisungsartikel. Somit wird im Februar 2019 die Berner Stimmbevölkerung über die polizeiliche Behandlung von Fahrenden mitentscheiden können.

Die Suche nach Transitplätzen

Es ist offensichtlich, dass gesetzliche Regelungen wie jene in Neuenburg und Bern vor allem einen Ausbau des Angebots an offiziellen Aufenthaltsmöglichkeiten für fahrende Minderheiten nach sich ziehen müssten. Dass diesbezüglich in der gesamten Schweiz ein grosser Mangel besteht, ist unbestritten. Bei den ausländischen Fahrenden spitzt sich die Lage in besonderem Masse zu, da ihnen durch die Segregation zwischen Schweizer und ausländischen Fahrenden nur ein Bruchteil der Plätze offensteht. Magere sechs Transitplätze, einige davon bloss Provisorien, bieten derzeit Haltemöglichkeiten für rund 110 Wohnwagen. Nach Aussage von Angela Mattli wären mindestens 10 bis 15 ständige Transitplätze zwingend notwendig, um der Nachfrage gerecht zu werden.

Die Schweiz ist denn auch nicht nur aus moralischen oder raumplanerischen Überlegungen heraus zu einem ausreichenden Angebot an Transitplätzen angehalten – sie ist dazu verpflichtet. Die Grundrechte gewährleisten Schutz und Anerkennung der fahrenden Lebensweise. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte proklamiert seit Jahren die Verpflichtung der Behörden, die räumlichen Bedürfnisse der Fahrenden in die Raumplanung zu integrieren. Auch das schweizerische Kulturförderungsgesetz enthält diese Verpflichtung. Darüber hinaus muss die Schweiz gemäss dem Freizügigkeitsabkommen dafür sorgen, dass ausländischen Fahrenden mit EU-Bürgerschaft die Einreise und die gewerbliche Betätigung ermöglicht werden.

«Dieses Thema ist einfach zu wenig sexy.»

«Behördlich ist diese Verpflichtung heute eigentlich unbestritten – was fehlt, ist der politische Wille. Dieses Thema ist einfach zu wenig sexy. Man gewinnt damit keine Wahlen», konstatiert Venanz Nobel, selber Jenischer, Mitbegründer des Vereins schäft qwant und langjähriger Aktivist für die Anliegen der Jenischen. Ob aus mangelndem politischem Willen, Platzmangel oder unklar verteilten Kompetenzen – klar ist, dass die Schweiz enorme Schwierigkeiten hat, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Verschiedene Akteur*innen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene spielen sich den Ball gegenseitig zu. Wo auch immer die Schaffung eines Transitplatzes konkret zum Thema wird, stösst das Vorhaben auf heftige Gegenwehr von Seiten der betroffenen Gemeinden.

So wehrt sich im Kanton Bern Wileroltigen seit zwei Jahren vehement gegen die Einrichtung eines offiziellen Transitplatzes auf seinem Gemeindegebiet. Die Protestaktionen reichen von der Schaffung eines Bürgerkomitees über klare Nein-Voten in konsultativen Abstimmungen bis hin zum Aufhängen von Transparenten oder dem Bepflanzen des fraglichen Platzes mit Mais, um den Halt von Fahrenden physisch zu verunmöglichen. Als nach den Vorfällen im Sommer 2017 vernommen wurde, dass sich kurze Zeit später erneut französische Roma auf dem Areal niederlassen wollten, griffen einige Bewohner*innen der Gemeinde gemäss Medienberichten gar zu Hühnermist, Gülle und Betonklötzen, um das Areal zu verbarrikadieren. Hinnerk Semke, Gemeindepräsident von Wileroltigen, betont, dass ihm keine Vorfälle mit Fäkalien verteilenden Einheimischen bekannt seien. Er sieht die drastischen Reaktionen in seiner Gemeinde durch die Dynamik der konkreten Situation begrüntdet: «Wir wurden vom Kanton alleingelassen und hatten keine Möglichkeit, etwas gegen die Fahrenden zu unternehmen.» Als der Regierungsrat endlich aktiv wurde, habe er durch die Ankündigung eines definitiven Platzes nicht zur Klärung, sondern zur Eskalation der Situation beigetragen.

Auch in Meinisberg, wo 2016 ein Transitplatz geplant war, stiess das Vorhaben auf offene Ablehnung von Seiten der Gemeinde. Die Meinisberger*innen fanden ihren eigenen Weg des Protests: Sie veranstalteten ein «Solidaritätsfest» gegen die Pläne des Kantons. Mit Bier und Bratwürsten wurde solidarisch der Antipathie gegen die ausländischen Fahrenden, die bisher noch gar nie auf Gemeindegebiet gehalten hatten, Ausdruck verliehen. Das Projekt scheiterte schlussendlich im Bernischen Grossen Rat an den zu hohen Kosten.

Mit Bier und Bratwürsten wurde solidarisch der Antipathie gegen die ausländischen Fahrenden Ausdruck verliehen.

Ein erfrischend anderer Wind weht dagegen in Brügg, dank seiner Lage im Seeland ebenfalls beliebter Durchgangsort für ausländische Fahrende. Als erste Gemeinde im Kanton Bern hat sich Brügg freiwillig zur Verfügung gestellt, einen provisorischen Transitplatz zu eröffnen. Im vergangenen Sommer bot das Areal zwischen Autobahn und Industrie erstmals offiziell Platz für 21 Wohnwagen. Die Regeln waren von der Gemeinde klar festgelegt: Ausweiskontrolle, Einzug der Miete in bar, klares Platzreglement. Die Kontrolle erfolgte durch eine Gruppe freiwilliger Brügger*innen sowie den Gemeindepräsidenten selbst. «Von Anfang an wurde das Vorhaben in Brügg eng begleitet durch einen Mediator, der selbst zur Gemeinschaft der Sinti und Roma gehört», erklärt Angela Mattli, «Wir hoffen, dass das Schule macht.» Die Gegenwehr in der Bevölkerung war denn auch gering, und die Erfahrungen des vergangenen Sommers durchwegs positiv. Der einzige Haken an diesem Märchen: Das Projekt ist befristet auf zwei Jahre. Im Herbst 2019 wird der Platz seine Tore wieder schliessen und Brügg nach eigenem Dafürhalten seine Dienste getan haben. Andere Gemeinden seien dann an der Reihe. Eine langfristige Lösung kommt für Brügg nicht in Frage. Die Suche wird also von Neuem beginnen.

Der Kanton will das Problem weiterhin über dauerhaft gesicherte Transitplätze lösen. Die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann hält auf Anfrage fest: «Der Regierungsrat geht davon aus, dass mit der Realisierung des in Wileroltigen vorgesehenen Transitplatzes der Bedarf im Kanton Bern gedeckt sein wird. Langfristig bedarf es aber eines schweizweiten Ansatzes und eines verstärkten Engagements des Bundes.» Mit dem Bau in Wileroltigen soll frühestens 2022 begonnen werden. Kürzlich informierte der Kanton Bern deshalb über Pläne, auf dem Areal der Vollzugsanstalt Witzwil einen nächsten provisorischen Transitplatz zu eröffnen. Auch in der Gemeinde Gampelen, zu der die Vollzugsanstalt gehört, regt sich bereits jetzt erster Widerstand.

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass die Schweiz sich schwerer tut als beispielsweise Frankreich: Dort ist jede Gemeinde mit mehr als 5’000 Einwohner*innen gesetzlich dazu verpflichtet, einen Platz für fahrende Minderheiten zur Verfügung zu stellen. Dieses Gesetz sei zwar in der Realität nicht immer explizit so umgesetzt, doch sei Frankreich definitiv auf einem anderen Level als die Schweiz, betonen Angela Mattli und Venanz Nobel. So unterscheide sich in Frankreich neben der Anzahl vor allem die Infrastruktur der Plätze deutlich von der Schweiz. Viele Plätze seien beispielsweise mit Waschmaschinen, Kinderspielplätzen oder Werkstätten ausgestattet. Über solche Dinge wird in der Schweiz noch nicht einmal diskutiert – selbst grundlegende Infrastruktur wie sanitäre Anlagen und Wasseranschlüsse ist keine Selbstverständlichkeit. Hierzulande geht es vorderhand um die einfache Bereitstellung von Haltemöglichkeiten auf ungenutzten Arealen. «Es wird alles auf das Fahren, auf die <Rädli> reduziert. Wenn die Schweiz wirklich die ganze Kultur akzeptieren und ernstnehmen würde, dann müsste sie von sich aus auf solche Ideen kommen: dass Fahrende beispielsweise auch Kinder haben und dass die auch Spielplätze mögen, genau wie das bei einem Wohnblock der Fall ist», kommentiert Venanz Nobel.

Kein Massenphänomen

Rund 0,3 Quadratkilometer Land, oder anders ausgedrückt: 0,01% der planungsrechtlichen Siedlungsfläche der Schweiz wären gemäss Venanz Nobel gesamtschweizerisch nötig, um das Bedürfnis nach Plätzen für sämtliche Fahrenden zu befriedigen. Genaue Zahlen der Anzahl ausländischer Fahrender, die jährlich die Schweiz passieren, sind schwer zu finden. Schätzungen gehen davon aus, dass sich in den Sommermonaten jeweils zwischen 500 und 800 und in Spitzenzeiten bis zu 1’500 Wohnwagen ausländischer Fahrender in der Schweiz befinden. Fakt ist: Ausländische Fahrende sind kein Massenphänomen.

Dass ein ausreichendes Angebot an Möglichkeiten für legale und geregelte Durchgangshalte sowohl den fahrenden Gemeinschaften als auch den umliegenden Anwohner*innen dient, scheint naheliegend, denn nur wenn auf einem Platz überhaupt Regeln gelten, können Verstösse auch sanktioniert werden. Dass trotzdem verschärfte Polizeigesetze statt geregelter Verhältnisse geschaffen werden, spricht für eine gewisse Überforderung und ist wohl Ausdruck eines tieferliegenden Unbehagens gegenüber der nicht-sesshaften Lebensweise: Der Schweiz sind die Fahrenden suspekt – zumindest, wenn sie nicht nur fahren, sondern auch noch halten.

 

Fahrende Minderheiten kämpfen in der Schweiz nach wie vor um Anerkennung. In letzter Zeit scheint sich die Lage gar zu verengen: Gemeinden wehren sich mit Händen, Füssen, Mais und baulichen Massnahmen dagegen, Fahrenden einen Platz zu bieten. Die Kantone wiederum reagieren auf den Missmut der Kommunen mit halbausgegorenen Gesetzen. Auffallend scheint dabei, dass sich die Legislativen hierzulande nicht ausgiebig mit der Thematik auseinandersetzen mögen. Stattdessen wird herumgedruckst und in den Bestimmungen finden sich am Ende höchstens blosse Lippenbekenntnisse, meist entpuppen sie sich jedoch als Ausweitungen von Repressionsmöglichkeiten. Um das Zusammenspiel von Behörden und fahrenden Minderheiten klar und effektiv zu regeln, müssten die Gesetzgeber schon beim Ausarbeiten der Erlasse mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Wie das Beispiel Neuenburg zeigt, geschieht dies leider nicht.

Das Ganze lässt sich als Symptom einer Entwicklung lesen, die seit einigen Jahren Einzug in zahlreiche gesellschaftliche Institutionen hält: Was als bürgerlicher Konsens gilt, verengt sich stetig. Alles, was dem Ideal des bürgerlichen Lebens ärger zuwider geht als erwünscht, wird verdrängt, unter den Teppich gekehrt, unsichtbar gemacht und als unmoralisch dargestellt. Es ist an der Zeit, dieser Engstirnigkeit entgegenzutreten, am besten mit der Anerkennung der fahrenden Minderheiten als Teil dieser Gesellschaft und Partner*innen auf Augenhöhe in den Verhandlungen um Gesetze, die sie betreffen.

– Noah Pilloud

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