Gewaltiges Vertrauen

Polizeieinsatz an der Demonstration bei der Eröffnung des Mediamarkts am Bahnhofplatz Bern, März 2015. Bild: Ruben Hollinger.

17. Dezember 2017

Von und

Das staatliche Gewaltmonopol neu zu denken ist beinahe verpönt – oder zumindest sehr unpopulär. Jedenfalls ist die Polizei aus einem Staat praktisch nicht wegzudenken. Dabei bestünde genügend Raum für anregende Auseinandersetzungen. Ein essayistischer Versuch, Grundsätze des innerstaatlichen Gewaltmonopols offenzulegen, und dessen konkrete Umsetzungen zu hinterfragen.

Das staatliche Gewaltmonopol wird oftmals bedenkenlos hingenommen. Obwohl grundsätzlich kein Individuum weder das Recht noch den Anspruch hat, über ein anderes Individuum physische Gewalt oder Zwang auszuüben, geniesst der Staat mittels Polizei und Militär genau dieses Privileg. Die Polizei im Speziellen ist rechtlich einerseits dazu befugt und andererseits verpflichtet, gegen die eigene Bevölkerung physische Gewalt und Zwang anzuwenden. Aber wieso erlauben wir es dem Staat, uns gegenüber Gewalt auszuüben?

«Krieg aller gegen alle»

In der klassischen Staatstheorie wird oftmals der Philosoph Thomas Hobbes und dessen «Naturzustand» des «Krieges aller gegen alle» angeführt: Wir Menschen müssen mit der Furcht leben, dass eines Tages jemand mächtigeres bei uns zuhause vorbei kommen, uns unser Hab und Gut stehlen und uns umbringen könnte. Aus diesem Grund seien Menschen bereit, sich einer übergeordneten Macht zu unterwerfen. Doch Hobbes ist geprägt von einem negativen Menschenbild. Ihm zufolge haben «die Menschen kein Vergnügen (sondern im Gegenteil grossen Verdruss) im gesellschaftlichen Leben, wo es keine Macht gibt, die sie alle in Schrecken halten kann.»

Die Polizei ist seiner Meinung nach also dafür da, eben diesen Schrecken zu verbreiten und Menschen davon abzuhalten, in den «Naturzustand» zu fallen. Es zeigt sich, dass sich Hobbes These teilweise tatsächlich anwenden lässt. Die Polizei hat in gewissen Bereichen effektiv eine abschreckende Wirkung. Lapidar ausgedrückt: Wer läuft beispielsweise bei Rot über die Ampel, wenn die Polizei in Sichtweite ist?
Doch genau bei diesem Beispiel werden auch die Grenzen zu Hobbes Urgedanken verwischt. Denn was hat das Aufgabengebiet der polizeilichen Bussenverteilung mit dem «Krieg aller gegen alle» zu tun?  Es könnte argumentiert werden, die Polizei übernehme weitere Aufgaben als lediglich die monopolisierte Gewaltausübung. Das gesellschaftliche Zusammenleben bedingt eine gewisse Ordnung, worüber wiederum die Polizei als Gesetzes- und Ordnungshüterin die Aufsicht hat.

«Es sollte eigentlich erstaunen, dass die Polizei von keiner unabhängigen Institution kontrolliert wird.»

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Vergabe des innerstaatlichen Gewaltmonopols an die Polizei bedarf zugleich der Vergabe eines Vertrauenszuschusses. Deswegen kann die Polizei auch problemlos die Funktion der Ordnungshüterin übernehmen. Denn die Bevölkerung muss darauf Vertrauen können, dass die Polizei ihre Macht nicht missbraucht. Dennoch: Angesichts dieser Gefahr wäre es falsch, der Polizei blindlings zu vertrauen. Zumindest sollte es im Interesse der Bevölkerung liegen, die Polizei stark zu kontrollieren, damit das Monopol nicht ausgenutzt wird. Doch eben hier liegt ein konkreter Mangel vor. Wie die bärner studizytig bereits im März 2016 mit dem Artikel «Freunde und Helfer vor Gericht» aufzeigen konnte, sind sich die Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Polizei zu nahe, um effektiv gegen gesetzeswidriges Verhalten von Seiten der Polizei angehen zu können. Eine unabhängige Institution könnte wirksamer beschuldigte Polizistinnen und Polizisten überprüfen. Ausserdem würde der Polizeiarbeit durch die unabhängige Überprüfung mehr Vertrauen entgegengebracht. Es sollte eigentlich erstaunen, dass die Polizei von keiner unabhängigen Institution kontrolliert wird.

«So sind Ausweiskontrollen durch private Sicherheitsdienste in gewissen Gemeinden bereits für per Gesetz erlaubt.»

Polizei und private Sicherheitsdienste

Das Gewaltmonopol ist die Existenzberechtigung der Polizei als öffentlicher Institution. Dieses Recht auf Gewaltanwendung und der damit zusammenhängende Vertrauenszuschuss strahlen auf alle sonstigen Aufgaben ab, die von der Polizei übernommen werden. Daher hat die Polizei auch eine höhere Legitimität als private Sicherheitsdienste. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilichen Hoheitsaufgaben und der Privatisierung eben solcher staatlicher Pflichten ist deshalb kritisch zu betrachten. So sind Ausweiskontrollen durch private Sicherheitsdienste in gewissen Gemeinden bereits für per Gesetz erlaubt. Jedoch könnte die Bevölkerung dadurch Mühe haben, zu unterscheiden, welche Befugnisse Private im Gegensatz zur Polizei haben. Insbesondere sind die ungleiche Ausbildung und die Motivation, im privaten oder öffentlichen Sektor tätig zu sein, kritisch zu beäugen. Ausserdem könnte es wegen der fehlenden demokratischen Legitimität problematische Direktkontakte mit der Bevölkerung geben: Man stelle sich beispielsweise eine Fahrzeug- und Radarkontrolle einer privaten Sicherheitsfirma vor. Wieso sollte ein privates, profitorientiertes Unternehmen das Recht haben, wie die öffentliche Institution der Polizei als Gesetzeshüterin aufzutreten?

Wozu braucht es ein Gewaltmonopol?

Wenn der Fokus wieder auf das innerstaatliche Gewaltmonopol der Polizei gelegt wird, so stellt sich bei näherer Betrachtung die Frage, wozu die Polizei das Monopol benötigt. Bei den meisten Gewaltverbrechen tritt die Polizei erst nach der Tat in Erscheinung. Insofern trägt die Polizei einen wesentlichen Beitrag zur Verbrechensaufklärung bei, aber einen geringen bei deren direkten Verhinderung. Ebenso löst der Einsatz staatlicher Gewalt das ursprüngliche Problem einer gewalttätigen Streiterei nicht. Auch wenn Beteiligte verhaftet und eingesperrt werden, ist die Streitigkeit nicht beseitigt. Es gibt Ideen und Ansätze, wonach die Gesellschaft selbst für die Gewaltvermeidung und -verhinderung verantwortlich sein sollte. Dies indem sich die Kommune aktiver beteiligt und sich beispielsweise Personen bei Streitigkeiten direkt involvieren und versuchen Konflikte über Gespräche zu lösen. Dabei stört jedoch die Existenz des staatlichen Gewaltmonopols und verhindert teilweise das Eingreifen durch MitbürgerInnen da sich jede rationale Person sagen kann, dass die Schlichtung gewalttätiger Streitereien Aufgabe der Polizei sei.

«Es zeugt von einer gewissen Ignoranz, von vornherein abzustreiten, dass überhaupt Probleme aufgrund der Monopolisierung der Gewalt entstehen könnten.»

Schutz des Eigentums

Wie Hobbes ausführt, hat der Staat den Auftrag, die Menschen davor zu schützen, dass andere, mächtigere Personen ihnen ihr Hab und Gut wegnehmen. Insofern soll das staatliche Gewaltmonopol primär dabei helfen, dass alle ihr Eigentum bewahren können. Weshalb sich die Frage stellt, ob die Polizei existieren würde, wenn es kein Privateigentum gäbe. Mit Blick auf die immer grösser werdende Ungleichheit zwischen Arm und Reich kann der damit zusammenhängende Frust verständlicherweise die Polizei als Hüterin des Privateigentums treffen.

Schusswaffe vs. Schlagstock

Wenn wir der Unterscheidung zwischen Gewaltmonopol und «sonstigen polizeilichen Tätigkeiten» folgen, so ist logischerweise zur Aufgabenerfüllung selten ersteres gefordert. Und wenn doch, so ist in einem noch kleineren Bruchteil der Fälle der Einsatz von Schusswaffen gefordert. Weswegen die Bewaffnung von Polizistinnen und Polizisten hinterfragt werden kann. Beispielsweise sind die PolizistInnen in England, Bobbys genannt, lediglich mit einem Schlagstock aber nicht mit einer Schusswaffe ausgerüstet, während im Hintergrund gleichzeitig eine bewaffnete Einheit in Bereitschaft steht. Damit wird das Gewaltmonopol nicht negiert, aber die augenscheinliche Machtdemonstration ist eine weitaus geringere. Ausserdem wird dem grösseren Aufgabenbereich der Polizei, der kein Gewaltmonopol voraussetzt, mehr Beachtung geschenkt.

Zukunft(s)-Polizei

Die behandelten Ansätze sind offensichtlich unbefriedigend ausgeführt, doch sollen sie genau aufzeigen, dass das Überdenken der Funktion der Polizei und des innerstaatlichen Gewaltmonopols keineswegs tabuisiert werden darf. Es muss möglich sein, diese zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Es mag in Augen vieler keine Probleme bei der Polizei geben. Doch es zeugt von einer gewissen Ignoranz, von vornherein abzustreiten, dass überhaupt Probleme aufgrund der Monopolisierung der Gewalt entstehen könnten. Beispielsweise werden verschiedene gesellschaftliche Minderheiten wie SexarbeiterInnen, Drogenabhängige, Wohnungslose oder schwarze Personen überdurchschnittlich häufig mit der Polizei konfrontiert. Konsequenterweise sind diese vor unnötiger oder übermässiger Machtausübung zu schützen. Wobei das Vertrauen in die Polizei dafür alleine nicht ausreichen darf. Deswegen muss es im Interesse der Bevölkerung liegen, die Rahmenbedingungen, die Aufgabenbereiche und die Kontrollsysteme der Polizei ständig zu überprüfen.

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