Rechtskolumne

21. Dezember 2024

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Bei uns in der Waschküche sind in letzter Zeit immer wieder Kleidungsstücke von mir verschwunden. Ich gehe davon aus, dass sie jemand (absichtlich oder unabsichtlich) einsteckt, möchte aber nur ungern bei allen meinen Nachbaren klingeln müssen, nur um meinen Pulli zurückzubekommen. Ist das meine Verantwortung oder könnte da die Verwaltung irgendetwas tun?

Text: Rechtskolumne Verein Legal Help
Illustration: Lara Cemenzind

Gehen wir davon aus, dass du in einer Mietwohnung wohnst und es sich um eine gemeinschaftliche Waschküche handelt. In diesem Fall trifft die Verwaltung grundsätzlich keine Handlungspflicht. Das könnte anders aussehen, wenn der*die mutmassliche Täter*in bekannt wäre. Eine Handlungspflicht könnte man allenfalls auch bejahen, wenn eine Waschküche zu deinem ausschliesslichen Gebrauch zur Verfügung stünde oder sich der*die Vermieter*in vertraglich verpflichtet hätte, die Waschküche speziell zu sichern oder zu überwachen und er*sie dem nicht nachkommt. Beide Fälle sind aber unüblich.

Der Mietvertrag kann allerdings gewisse Pflichten beinhalten, die der*die Vermieter*in zum Schutz der Mietenden einhalten muss. In deinem Fall könnte das heissen, dass du allenfalls anfragen kannst, für eine erhöhte Sicherheit im Wohnobjekt zu sorgen. Sei das, spezifisch die Tür zur Waschküche mit einem Schloss auszustatten oder eine Videokamera zu installieren (das müsste dann aber datenschutzkonform geschehen). So ärgerlich es sein kann, erachten wir aber die Chancen, dass der*die Vermieter*in einer solchen Anfrage nachkommt, für eher gering. Zumal es sich bei gestohlenen Kleidungsstücken im Auge des Vermieters bzw. der Vermieterin wohl eher um eine Bagatelle handelt und sich der Interventionsaufwand somit nicht lohnt. Die Waschküche wurde auch nicht ausschliesslich für deinen Gebrauch gemietet und niemand zwingt dich, die Wäsche dort zum Trocknen aufzuhängen. Allenfalls könnte der*die Vermieter*in die Bewohnenden mittels Schreiben für die Situation sensibilisieren. Zudem könnte die Verwaltung (oder du selbst) mittels E-Mail oder Schreiben die Bewohnenden auffordern, die Kleidungsstücke wieder zurückzulegen. Das ist aber nur zielführend, wenn der*die mutmassliche Täter*in auch unter den Bewohnenden ist.

Wir empfehlen auf jeden Fall, die Verwaltung über die Geschehnisse in Kenntnis zu setzen, allenfalls Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und vielleicht sogar Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu erstatten. Was wir sonst noch vorschlagen können, ist, die Wäsche, wenn irgendwie möglich, nicht mehr in den Gemeinschaft zugänglichen Räumen aufzuhängen. Gerade wenn wiederholt Kleidung verschwindet.

(Somit liegt die Verantwortung in dieser Situation grundsätzlich bei dir.)

Falls du eine rechtliche Frage hast, kannst du sie uns über Insta oder an info@studizytig.ch schicken und sie wird in der nächsten Ausgabe hoffentlich beantwortet.
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