Das neue GEAS – wie Europa seine Verantwortung auslagert

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), dessen Reformierung seit dem 11. Juni 2024 in Kraft ist, ist zuständig für die Festlegung von Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren und die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Personen. Um die Auswirkungen der Reformierung für die Schweiz und geflüchtete Menschen besser einordnen zu können, hat sich die bsz mit Lea Schlunegger, sie ist die Generalsekretärin der Demokratischen Jurist*innen Schweiz, zu einem Gespräch getroffen.
Lea, warum ist dir/euch Migration solch ein wichtiges Anliegen?
Als ich die Frage zum ersten Mal las dachte ich: Braucht das wirklich eine Erklärung? Aber eigentlich fand ich doch gut, dass ich mir das nochmals überlegen musste. Grundsätzlich geht es um Menschenrechtsschutz, Rechtssicherheit, Gleichstellung, Zugang zu Recht für alle und Diskriminierungsfreiheit. Im Bereich Asyl und Migration sind die Menschen am stärksten vom Abbau ihrer Rechte betroffen. Im Migrationsbereich geht es oft um das grundlegenste aller Rechte, also um das «Recht, Rechte zu haben», wie es auch Hannah Arendt in ihrem Buch The Origins of Totalitarianism formulierte.
Das Recht auf Rechte bedeutet das Recht auf Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, in der ihm*ihr weitere Rechte garantiert werden. Wenn Menschen kein Recht auf Recht haben, können auch alle anderen Rechte, die einem Menschen zustehen, nicht angerufen werden. Man ist nicht Teil dieser Demokratie. Da wir in einer sehr diversen Gesellschaft leben, ist es für eine Demokratie von entscheidender Bedeutung, dass alle Menschen einbezogen werden, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und nicht ausgegrenzt oder illegalisiert werden.
Für die momentane Asylpolitik spielt die Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eine gewichtige Rolle, könntest du dies kurz einordnen?
Insgesamt umfasst das GEAS alle zehn Richtlinien und Verordnungen, die in Europa ein einheitliches Asylverfahren garantieren sollen. Die Idee war, dass es in Europa einheitliche Verfahren bezüglich der Anerkennung und Rechte gibt, dazu gehören auch der gleiche Zugang zur Unterbringung, die medizinische Versorgung und die individuelle Überprüfung der Asylgründe etc. Das Vorhaben, ein europäisches Asylsystem auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention zu schaffen, wurde zum ersten Mal auf dem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs der EU 1999 in Tampere, Finnland formuliert.
Alle europäischen Staaten unterschieben das verabschiedete Programm. Aktuell wird die Revision der Richtlinien und Verordnungen diskutiert. Bereits 1999 stand die Idee der Harmonisierung im Vordergrund, in der Realität sieht dies jedoch ganz anders aus. Menschen, die an den EU-Aussengrenzen ankommen, unterliegen völlig anderen Konditionen und Verfahren als in zentraleuropäischen Ländern.
Hier sind einige Zahlen, um das zu verdeutlichen: In der Schweiz lag im Jahr 2022 die Schutzquote – also die Zahl der Personen, die ein Asylgesuch stellen und aufgrund ihrer Situation Asyl erhalten oder zumindest vorläufig in der Schweiz bleiben dürfen – bei knapp 60 %. Hingegen liegt die Anerkennungsquote in Kroatien – einem Land an der EU-Aussengrenze – bei 0.2 %, ein massiver Unterschied, der so ja nicht sein dürfte.
Die EU will das GEAS reformieren, welche Ziele verfolgt sie damit?
Gemäss dem Europäischen Parlaments sei das Ziel, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des Migrationsdrucks unterstützen. Dies soll mit schnelleren Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem der EU erreicht werden. Das Parlament betone die Solidarität mit den EU-Mitgliedstaaten, die viele Migrant*innen aufnehmen, als zentraler Pfeiler des Paktes. Das System soll angeblich flexible Beiträge von EU-Ländern fördern, die von der Umsiedlung von Asylbewerber*innen aus dem Land der ersten Einreise über finanzielle Beiträge bis hin zu operativer und technischer Unterstützung reichen soll.
Wie kam es zu dieser Einigung?
Ende der 2000er Jahre schien das europäische Migrations- und Grenzregime aus Sicht der EU erfolgreich. Durch die Gründung von Frontex, den Einsatz biometrischer Überwachungssysteme und Abkommen mit nordafrikanischen Staaten (Marokko, Libyen und Tunesien), um die Grenzen ausserhalb von Europa abzusichern, wurde die Kontrolle über Migration weitgehend externalisiert. Im Jahr 2010 geriet die Migrationspolitik in eine Krise: Trotz aller Hürden stieg die Zahl der Schutzsuchenden. In Politik, Medien und Wissenschaft wurde dieser Prozess als «Flüchtlingskrise» bezeichnet, wobei dieser Begriff geflüchtete Menschen selbst zum Problem erklärt. Daher spreche ich von einer «Krise des europäischen Grenzregimes».
Verschiedene Faktoren führten zu dieser Krise, wobei die gestiegene Zahl der Asylanträge in der EU von 2011 bis 2014 nur eine der Ursachen darstellt. Diese «Krise des europäischen Grenzregimes» ist unter anderem auf die Erfolge jahrzehntelanger Kämpfe und Mobilisierungen für eine humanere Migrationspolitik, aber auch auf das gegenseitige Blockieren von rechts-nationalistischen Regierungen innerhalb der EU zurückzuführen. Hinzu kommt der Wegfall von Kooperationspartner durch den Arabischen Frühling in Tunesien und Libyen, der Klimawandel und die Finanzkrise von 2008. Der Sturz der kooperierenden Regierungen in Tunesien und Libyen sowie interne Konflikte in der EU führten gleichzeitig zu Rissen im Schengen-Regime. Europa reagierte darauf mit der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen und der Streichung von Geldern für die Entwicklungszusammenarbeit, da es aus ihrer Sicht an Mitteln fehlte. Ebenso gab es weniger Solidarität innerhalb der europäischen Staaten.
Weshalb gab es damals weniger Solidarität unter den europäischen Staaten?
Es könnte unter anderem, gemäss der Analyse von Fabian Georgi in Kämpfe der Migration im Kontext. Die Krisendynamik des europäischen Grenzregimes seit 2011, darin liegen, dass rechtskonservative Kräfte an den europäischen Aussengrenzen mit dem Dublin-Ersteinreiseland-Prinzip brechen wollten. Damit wollten sie die EU-Binnenländer zur Aufnahme von mehr Geflüchteten bewegen und so die Verantwortung besser verteilen. Süd- und osteuropäische Staaten untergruben das Dublin-System, indem sie Geflüchtete nicht registrierten oder systematisch Menschenrechte verletzten.
Dagegen haben sich jedoch die rechts-konservativen Kräfte in nordwestlichen europäischen Staaten gewehrt und blockierten eine Reform des Asylsystems. Dies führte dazu, dass sich die EU-Mitgliedstaaten nicht einigen konnten und stattdessen ihren Fokus sowie ihre Geldressourcen auf die Abschottung Europas setz(t)en. Das bereits erwähnte Ziel des GEAS – Solidarität unter den Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Geflüchteten zu fördern – wird durch die Verschärfung des Dublin-Systems nicht umgesetzt. Die neuen Regelungen führen dazu, dass Menschen, die aus den EU-Aussengrenzländern weiterreisen, noch leichter in diese Länder abgeschoben werden können.
Aber wenn ihre Ziele nicht umgesetzt werden können, weshalb fahren die europäischen Staaten dann damit weiter?
Diese Frage kann ich nur beschränkt beantworten. Wahrscheinlich liegt es an der ungleichen Machtverteilung sowie Verteilung der finanziellen Ressourcen zwischen den nördlichen EU-Mitgliedstaaten und den EU-Mitgliedstaaten an den Binnenaussengrenzen. Dabei sind ihnen die menschenrechtlichen Bedenken und die Einschränkungen des Zugangs zum Asylsystem egal bzw. zweitere sogar gewollt.
Beat Jans plädiert für ein einheitliches Verfahren, Harmonisierung und für den Solidaritätsmechanismus. Doch der Solidaritätsmechanismus ist eine Farce! Das GEAS ist das Resultat einer rechts-aussen Politik, welche möchte, dass niemand irgendeine Chance hat nach Europa zu gelangen oder in Europa zu bleiben und nur den Abbau der Rechte von migrierenden Menschen im Sinn hat.
Auf den Solidaritätsmechanismus und die Position der Schweiz kommen wir gleich noch zu sprechen. Aber zuerst noch: Verstösst das GEAS gegen momentan geltendes Völkerrecht?
Ja, auf mehreren Ebenen. Der Zugang zum Asylverfahren wird massiv eingeschränkt. Menschen inkl. Kinder werden monatelang in haftähnlichen Camps untergebracht – ohne Zugang zu zivilgesellschaftliche Organisationen oder Rechtsvertretungen. Daten über Geflüchtete werden mit vielen verschiedenen Behörden geteilt und unsichere Staaten werden willkürlich als sicher eingestuft, um Rückführungen dorthin ohne Einzelfallprüfung zu legalisieren.
Diese Entwicklungen sind höchst problematisch und stellen die menschenrechtlichen Verpflichtungen in Frage. Wenn die Politik sich dazu entscheidet, neue Gesetze zu verabschieden, heisst das noch lange nicht, dass diese mit menschenrechtlichen Standards vereinbar sind. Es wird Aufgabe von engagierten Aktivist*innen, Anwält*innen und NGOs sein, Menschenrechtsverletzungen geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu lassen. Menschenrechte sind nicht verhandelbar und deren Einschränkungen müssen einer strengen Verhältnismässigkeitsprüfung unterliegen. Menschenrechte sind die Grundwerte unserer Gesellschaft und dürfen nicht stetig abgebaut werden.
Muss die Schweiz das GEAS übernehmen?
Die Schweiz muss jene Verordnungen und Richtlinien übernehmen, die eine Weiterentwicklung des Schengen-/Dublin-Besitzstands beinhalten. Dazu gehören die revidierte EURODAC-Verordnung, die neue Screening-Verordnung und die neue Verordnung für Rückkehr- und Grenzverfahren. Sie trägt dabei keine Verantwortung für die menschenrechtlich problematischen Verfahren an den EU-Aussengrenzen, kann aber aufgrund der verschärften Dublin-Regeln, welche auch für die Schweiz gelten werden, die extensive Anwendung der Überstellungen quer durch Europa weiterführen bzw. noch intensivieren.
Eine freiwillige Übernahme der einzigen GEAS-Verordnung, die für Geflüchtete in der Schweiz tatsächlich eine Verbesserung darstellen würde, zieht der Bundesrat hingegen nicht in Betracht: die Übernahme der Qualifikationsverordnung, die in der EU den Status des «subsidiären Schutzes» begründet und eine deutlich bessere Rechtsposition mit sich bringt als das Schweizer Pendant der «vorläufigen Aufnahme».
Steht das GEAS nicht in einem Konflikt mit der humanitären Tradition der Schweiz?
Von der humanitären Tradition der Schweiz haben wir uns auf mehreren Ebenen schon lange verabschiedet. Bereits jetzt existiert beispielsweise im Rahmen der Dublin-III-Verordnung die Möglichkeit, Menschen aus humanitären Gründen nicht in das Ersteinreiseland zurückzuführen. In der Praxis habe ich jedoch noch praktisch nie gesehen, dass die Schweiz diese Möglichkeit nutzt. Sie könnte beispielsweise Menschen, die in Kroatien von der Polizei sexualisierte Gewalt erfahren haben, nicht wieder dorthin ausschaffen, Menschen, die bereits in der Schweiz sind mit ihren Familienangehörigen zusammenführen oder schwer kranke Menschen nicht in Länder mit unzureichender medizinischer Versorgung ausschaffen.
Diese Möglichkeiten nutzt die Schweiz bereits jetzt kaum. Gleichzeitig kürzte das Parlament Ende Dezember bei der Entwicklungszusammenarbeit 110 Millionen Franken im Budget 2025 und 321 Millionen Franken im Finanzplan 2026–2028. Ich frage mich daher: Welche humanitäre Tradition?
Du hast bereits den Solidaritätsmechanismus angesprochen, was genau ist das und wie funktioniert dieser?
Also erstens muss erklärt werden, dass der Solidaritätsmechanismus nicht die Solidarität mit Geflüchteten meint, sondern mit anderen EU-Staaten. Mit diesem Mechanismus sollen Staaten an den EU-Aussengrenzen entlastet werden, indem Menschen von den anderen Staaten übernommen werden, ungefähr 30’000 Menschen pro Jahr. Durch die freiwillige Übernahme dieses Solidaritätsmechanismus möchte Beat Jans den Widerstand gegen die Übernahme der EU-Regelungen klein halten und damit von menschenrechtlichen Bedenken ablenken.
In der Praxis ist der Solidaritätsmechanismus jedoch alles andere als solitär. Das GEAS wird dem ursprünglichen Gedanken einer solidarischen Verteilung von Asylsuchenden auf alle Mitgliedsstaaten überhaupt nicht gerecht. Die ungleiche Verteilung wird weiterhin fortgeführt. Der Solidaritätsmechanismus gleicht einem Ablasshandel, womit sich Staaten von ihren asylrechtlichen Verpflichtungen freikaufen können. Etwa 20’000 Euro soll es einen europäischen Staat kosten, die Aufnahme einer geflüchteten Person zu verweigern. Mit anderen Worten: 20’000 Euro ist den europäischen Staaten eine geflüchtete Person wert.
Welche konkreten Auswirkungen hat das GEAS auf die Schweiz und gibt es auch positive Aspekte?
Es gibt ein, zwei Sachen, die positivere Auswirkungen für die geflüchteten Menschen bedeuten könnten. Einerseits wird der Familienbegriff etwas weiter gefasst. Andererseits hätten Student*innen einen einfacheren Zugang zu einer Aufenthaltsbewilligung, was allerdings sehr wenige, eher privilegierte Personen betrifft und für den Grossteil der Asylsuchenden keinen Unterschied bringt.
Die grössten negativen Auswirkungen bestehen darin, dass Schutzsuchende in haftähnlichen Lagern mit menschenunwürdigen Lebensbedingungen festgehalten werden, während ihre Anträge in Schnellverfahren geprüft werden. Das führt zu mangelhafter individueller Prüfung ihrer Fluchtgründe und einem erhöhten Risiko für Fehlentscheidungen.
Das GEAS stellt sowohl das internationale Recht auf Asyl als auch die individuelle Schutzprüfung infrage. Ebenso übernimmt die Schweiz die neue EURODAC-Verordnung und somit auch die neue EURODAC-Datenbank. Diese Verordnungen verschärfen den Grenzschutz und verfestigen das Dublin-System, das vor allem süd- und osteuropäische Staaten belastet, anstatt eine gerechte Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU zu ermöglichen. Dabei werden extrem viel mehr Behördenmitglieder Zugang zu persönlichen Daten von den Menschen auf der Flucht gegeben. Künftig werden bereits Kinder ab dem 6. Lebensjahr erfasst – bisher galt dies erst ab dem 12. Lebensjahr. Die Verschärfung des Grenzschutzes kann zudem Racial Profiling und illegale Pushbacks weiter begünstigen. Insgesamt beruht das GEAS auf der Fehlannahme, dass härtere Massnahmen Migration stoppen könnten. Tatsächlich führt es jedoch zu gefährlicheren Fluchtrouten, mehr Leid und höheren Todeszahlen.
Vielen Dank für die Einordnung, doch welche Alternative gibt es bzw. was wäre dein persönliches Wunschszenario?
In der nun verabschiedeten Form ist das GEAS vom Irrglauben geprägt, dass sich Flucht und Migration durch noch mehr Entrechtung und Gewalt tatsächlich aufhalten lassen. Eine EU-weite Asylpolitik muss zwingend die Interessen der Geflüchteten miteinbeziehen, um auch tatsächlich zu funktionieren. Es ist daher notwendig, Migration neu zu denken, sie im Kontext der kolonialen Vergangenheit Europas zu betrachten und die Mitverantwortung des Westens an der Ausbeutung kolonialisierter Staaten sowie am Klimawandel zu betonen.
Das Asylrecht ist kein Akt der Güte, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Migration hat es schon immer gegeben, weil Menschen sich an veränderte Lebensbedingungen anpassen mussten. Abschottung und Repression sowie die Beschränkung von Rechten wird Migrationsbewegungen nicht aufhalten, es macht sie nur gefährlicher für die Schutzsuchenden. Davon profitieren werden Menschenhandel und -schmuggel, sowie private Sicherheitsunternehmen oder Betreiber*innen der haftähnlichen Camps, in denen die Asylverfahren durchgeführt werden sollen. Ich plädiere im Allgemeinen für Bleibefreiheit für alle.
Langfristig Menschen dort leben zu lassen, wo sie möchten und nicht ständiger Bedrohung ausgesetzt sind, ist die einzige nachhaltige Lösung. Wie es der Migrationsforscher Fabian Georgi betont: Die Mehrheitsfähigkeit dieser Regelungen in Europa zeigt, wie tief der Gedanke der europäischen Vorherrschaft verankert ist. Indem wir uns noch mehr abschotten und schutzsuchende Menschen ausgrenzen und töten, sichert das System unsere Lebensweise, welche auf dem Zugriff auf Ressourcen, Raum und Arbeitskräfte anderorts beruht.
Erst dieses Grenzregime ermöglicht uns, die negativen Auswirkungen unserer Lebensweise in äussere, abgegrenzte Räume zu externalisieren. Wir grenzen nicht nur Menschen aus, sondern externalisieren damit auch unsere Verantwortung für unsere eigene Lebensweise. Es wäre schon lange Zeit, diese Verantwortung endlich wahrzunehmen.
Was kann als Einzelperson getan werden?
Es gibt sehr viele konkrete oder aktivistische Massnahmen, die man treffen kann. Beispielsweise kann dem Bündnis #NoGEAS beigetreten werden. Wir haben dieses Bündnis im Frühling letzten Jahres gegründet. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Aktivist*innen und zahlreichen Organisationen wie der DJS, der Freiplatzaktion Basel und Zürich, Solidarité sans frontières, Pikett Asyl und dem Migrant Solidarity Network. Wir versuchen auf politischer Ebene die Abschaffung des Rechts auf Asyl zu verhindern und die Gesellschaft diesbezüglich zu sensibilisieren.
Ansonsten kann man sich im Rahmen von Seenotrettungsaktionen engagieren oder einfach Geld spenden, beispielsweise an den Pushback Litigation Support Fund die Demokratischen Jurist*innen Schweiz, um Menschen auf der Flucht Zugang zum Recht zu ermöglichen. Ebenso kann man Kleidersammlungen machen, sich in Bundesasylzentren engagieren, um mit den Menschen in Kontakt zu kommen oder direkt mit ihnen auf den Strassen sprechen. Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten, sich im kleineren oder auch im grösseren Rahmen zu engagieren.
Liegt dir noch irgendetwas auf dem Herzen, dass du mit uns teilen möchtest?
Es darf nicht vergessen werden: Laut dem aktuellen Global Trends Report des UNHCR waren Ende 2023 weltweit 122,6 Millionen Menschen1 auf der Flucht. So viele Menschen wie nie zuvor benötigen Schutz vor Gewalt und Verfolgung sowie den Zugang zu den wichtigsten Lebensgrundlagen wie Wasser, Nahrung und Zugang zu Bildung. Es ist daher zwingend notwendig, dass wir uns –insbesondere auch in der Schweiz – mit Menschen auf der Flucht solidarisch zeigen.
Vielleicht gerade, weil die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und daher noch einen gewissen Handlungsspielraum hat. Wir haben jetzt noch die Möglichkeit, Widerstand gegen die in der EU beschlossenen Verschärfungen zu leisten und unsere Stimmen zu erheben. Es kann nicht sein, dass Fluchtwege noch teurer, unsicherer, prekärer und lebensgefährlicher werden, während so viele Menschen wie noch nie zuvor Schutz benötigen.
1 Diese Zahl umfasst Flüchtlinge (einschliesslich Flüchtlingen, die nicht unter das UNHCR-Mandat fallen), Asylsuchende, Binnenvertriebene und andere Menschen, die internationalen Schutz benötigen.
Text: Laura Minnetian
Illustration: Lucy Kopp
Bilder: Lea Schlunegger